Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach § 1 SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).
Ob eine „Immunkrankheit durch Chemikalien-Überbelastung“ beispielsweise als Erklärung für das sog. „sick building“ (?!) – Syndrom oder für die sog. „multiple chemical hypersensitivity“ wisenschaftlich in Frage kommt (No entity without identity, Quine), ist bislang noch nicht abschließend entschieden.
Klinische Zuordnung: Immunologie und Arbeitsmedizin in Verbindung mit allen in Frage kommenden Fachgebiete!
Literaturhinweis
Franke, Karsten:
Klinik, Diagnostik und Therapie sekundärer Immundefekte
Forum Sanitas, 24-26, 2019 / https://www.forum-sanitas.com/downloads/forum_sanitas_ausgabe_3_2019.html
Kritik: Leider fehlen Hinweise auf berufliche „SID“-Verursachung!!!