3000 – Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten

BK-Nrn. 31 01 – 31 04 Anlage BKV

Todesfälle p. a.

2008: N = 22
2009: N = 21
2010: N = 22
2011: N =  18
2012: N =  13
2013: N =  16

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach demSGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Aktuelles:

I

Impfschaden: Spritze vom Betriebsarzt kein Arbeitsunfall
(AuA, 18. 8. 2015)

II

„Geschlechtskrankheiten bei Prostituierten“ siehe X014!

Literaturhinweise:

Bartmann, K.:
Kritik der Ursachenforschung bei Infektionskrankheiten
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2001

Bauer, E. M.:
Impfen in der Mittagspause
Arbeit und Arbeitsrecht, 2/09, 123

Müsch, F. H.:
Leserstimme zu „Impfen in der Mittagspause“ (Bauer 2009)
Arbeit und Arbeitsrecht, 4/09, 251

Müsch, F. H.:
Impfungen von Mitarbeitern: keine Aufgabe der Betriebsärzte nach ASiG
Arbeit und Arbeitsrecht 6/10, 380
„… scheinen die Arbeitsmediziner mit ihrer Verankerung im Arbeitsschutzregelwerk des BMAS wohl nicht glücklich zu sein.“

Ricken, U.:
Beruflicher Auslandsaufenthalt
In: Jelinek, Th.: Kursbuch „Reisemedizin“
Thieme, Stuttgart 2012

Simon, K.:
Lungentuberkulose
Steinkopf, Darmstadt 1970

Thürauf, J.:
Berufskrankheiten durch Infektionserreger mit sekundärer Beteiligung der Haltungs- und Bewegungsorgane: BK3101 (Infektionskrankheit), 3102 (Zoonosen), 3104 (Tropenkrankheiten)
in: Schiltenwolf. M., Hollo, Dierk F. (Hrsg.):
Begutachtung der Haltungs- und Bewegungsorgane,
Thieme, 2013

Veranstaltungen / Vorträge:

Obwohl die Fortbildungsveranstaltung  „Aktuelle Infektionserkrankungen“ der Ärztekammer Nordrhein (17. 5. 2014) mit 4 Punkten zertifiziert ist, enthält das Programm keine Berufskrankheiten-Hinweise!

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