1109 – Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen


Todesfälle p. a.

2010: N = 1

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung
Dermato-, Gastroentero-, Kardio-, Nephro-, Ophthalmo- und Pneumologie, HNO, Orthopädie

Amtliches Merkblatt
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 77-80

Osteoporose als Berufskrankheit

Bei der BK-Nr. 11 09 geht das amtliche Merkblatt  von einer „…chronischen Ver­giftung durch elementaren Phosphor…(aus, die)…vor allem durch schmerzhafte Knochendegenerationsprozesse (Osteoporose) mit gleichzeitiger oder vorhergehender Verdickung des Periosts und Hype­rostosen gekennzeichnet…(ist)…Bei jüngeren Personen sind querge­streifte Verkalkungen in den Epiphysenlinien beobachtet worden. (Wei­tere Hinweise auf Osteomyelitiden und „Phosphornekrosen“ fehlen nicht). Als berufliche Gefahrenquellen sind aufgeführt: „Gewinnung von elementarem Phosphor, Verwendung in der chemischen und pharmazeutischen Industrie,… Herstellung von …Feuerwerkskörpern,…Brandbomben…sowie…Schädlingsbekämpfungsmittel.“ (Müsch 2006, S. 77-80, s. o.)

Literatur

Müller, M., Böcher, A., Buchter, A.:
Phosphor-induzierte Kieferknochennekrose – eine „alte“ neue Berufserkrankung
scidok.sulb.uni-saarland.de

Stoschek, J.:
Osteoporose beim Mann: Strontiumranelat verordnungsfähig
Deutsches Ärzteblatt, A1942, 2012

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