X013 – Katarakt und Makuladegeneration durch UV-Strahlung

 

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach § 1 SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bek. v. 1.7. 2013):
Berufskrankheiten-Verordnung; Empfehlung des  Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten
GMBL, 671, 2013
<Die kanzerogene Wirkung der UV-Strahlung auf…Augen ist sowohl experimentell als auch epidemiologischgut belegt…> (S. 671)

Rais, M.:
UV-Strahlung: Wie die Sonne den Augen schadet
PZ online, 23/2008

 

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