1304 – Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Homologe oder ihrer Abkömmlinge

 

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach  SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).

 

Klinische Zuordnung:
Dermato-, Gastroentero-, Hämato- und Urologie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 106-107

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