1305 – Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff

 

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung:
Angio-, Dermato-, Endokrino-, Gastroentero- und Neurologie, Psychiatrie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 108-109

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