1306 – Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol)

 

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem 1 SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung:
Gastroentero-, Kardio-, Nephro-, Neuro- und  Urologie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 110-112

Dieser Beitrag wurde unter Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie, Neurologie, Urologie veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentare sind geschlossen.