1307 – Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen

 

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).

Klinische Zuordnung:
Angio-, Gastroentero-, Kardio-, Neuro-, Ophthalmo- und Pneumologie, Phoniatrie , Psychiatrie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 113-116

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26. Mai 2018
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Es wird  der sogenannten „DGUV e. V.“ sehr gefallen haben, dass das als BK-verursachende Agens TCP (Trikresylphoshat) in diesem Artikel über Piloten und Flugbegleiter nicht der anzeigepflichtigen BK-Nr. 13 07 „Erkrankungen durch organische Phosphor-Verbindungen“ zugeordnet wurde. Das dazugehörige amtliche Merkblatt aus dem Jahre 1979 findet sich u. a. bei Müsch, Berufskrankheiten – Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2006, S. 113-116 (s. o.).

 

 

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