Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).
Klinische Zuordnung:
Angio-, Gastroentero-, Kardio-, Neuro-, Ophthalmo- und Pneumologie, Phoniatrie , Psychiatrie
Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 113-116
Aktuelles
26. Mai 2018
Das Kartell
Text: Christina Berndt und Johannes Ludwig, Illustrationen: Daniel Stolle
Wer durch seinen Job Langzeitschäden erleidet, scheitert auffällig oft vor Gericht. Warum?
Über die Macht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und ihr System der Verharmlosung.
Süddeutsche Zeitung, 11-13, 26./27. Mai 2018
Es wird der sogenannten „DGUV e. V.“ sehr gefallen haben, dass das als BK-verursachende Agens TCP (Trikresylphoshat) in diesem Artikel über Piloten und Flugbegleiter nicht der anzeigepflichtigen BK-Nr. 13 07 „Erkrankungen durch organische Phosphor-Verbindungen“ zugeordnet wurde. Das dazugehörige amtliche Merkblatt aus dem Jahre 1979 findet sich u. a. bei Müsch, Berufskrankheiten – Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2006, S. 113-116 (s. o.).