1308 – Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen

 

Todesfälle p. a.

2008: N = 1

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung:
Dermato-, Gastroentero -, Kardio-, Nephro- und Pneumologie, Orthopädie, Zahnheilkunde

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 117-119

Osteoporose als Berufskrankheit
Juristisch und medizinisch gesehen wird die Verursachungswahrschein­lichkeit einer Osteoporose durch berufliche Fluorexposition im Merkblatt zur BK-Nr. 13 08 nicht eindeutig festgestellt. Unter „Pathophysiologie“ wird dazu ausgeführt: „Die Aufnahme von Fluorverbindungen kann bei der Arbeit sowohl inhalativ als auch perkutan, seltener auch oral erfolgen…Langjährige hohe Fluoraufnahme kann eine Störung des Mineral­stoffwechsels verursachen, die zu schweren Knochenschäden, meist i. S. einer Osteosklerose (Knochenfluorose) führt. In seltenen Fällen wird nach chronischer Fluoreinwirkung auch Osteoporose beobachtet.“ (Müsch 2006, S.118, s. o.)

Literaturhinweis

Stoschek, J.:
Osteoporose beim Mann: Strontiumranelat verordnungsfähig
Deutsches Ärzteblatt, A1942, 2012

Dieser Beitrag wurde unter Dermatologie, Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie, Orthopädie, Pneumologie, Zahnheilkunde veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentare sind geschlossen.