1317 – Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische

 

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung: Neurologie – Psychiatrie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 146-150

Wissenschaftliche Begründung:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 372-388

Aktuelles:

Lösungsmittel können dauerhafte Hirnschäden hinterlassen
Boston – Die intensive berufliche Exposition mit Lösungsmitteln hat bei Angestellten französischer Energiekonzerne kognitive Defizite hinterlassen, die in einer Studie in Neurology (2014; 82: 1716-1723) noch Jahre nach der Pensionierung nachweisbar waren.
Deutsches Ärzteblatt, Mittwoch, 14. Mai 2014

Literatur:

Lücking, H.:
Enzephalopathie und Polyneuropathie durch organische Lösungsmittel – Review aktueller Literatur und Patientenuntersuchung am Institut für Arbeitsmedizin der Universität Erlangen
Med. Diss., Erlangen 2010

Müller, Th.:
Parkinson durch Lösungsmittel?
Ärztezeitung, Ausgabe 208, 19. Nov. 2011, S. 2
Bezug: Dr. Samuel Goldmann, Zwillingsstudie, Ann. Neurol., online 14. Nov.

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