1318 – Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol

Todesfälle p. a.

2009: N = 10
2010: N = 37
2011: N = 51
2012: N = 68
2013: N = 65

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung: Hämatologie

Amtliches Merkblatt: GMBl 2010, S. 94-98

Wissenschaftliche Begründung: GMBl 2007, S. 974-1015

Hinweis: Gegenstand dieser neuen Berufskrankheit sind sowohl toxische Schädigungen, wie z. B. aplastische Anämien, Leukopenien und Thrombozytopenien, als auch maligne Erkrankungen in Form von Leukämien, Non-Hodgkin-Lymphomen und myelodysplastischen oder myeloproliferativen Veränderungen durch Benzol.

Literatur

Germing, U., et al.:
Myelodysplastische Syndrome: Diagnostik, Prognoseabschätzung und Therapie
Dtsch. Ärztebl., 783-790, 2013
„Auch die Berufsanamnese und gegebenenfalls eine Meldung an die Berufsgenossenschaften … erscheint vor dem Hintergrund einer möglichen langjährigen Benzol-Exposition wichtig …“


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