2102 – Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten

 

Todesfälle p. a.

2011: N = 1

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung: Orthopädie

Amtliches Merkblatt
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 154-155

Aktuelles

Hessisches Landessozialgericht (Presseinformation):

Profifußballer obsiegt gegen Berufsgenossenschaft – Meniskusschäden von Lizenzspielern sind als Berufskrankheit anzuerkennen
Darmstadt, den 13. November 2013 – 18/13 , AZ: L 9 U 214/09

Müllmänner mit Leistungssportlern vergleichbar: Berufsgenossenschaft muss Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anerkennen
Darmstadt, den 15. Mai 2012 – 8/12, AZ: L 9 U 211/09

 

 

 

 

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