Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).
Klinische Zuordnung: Orthopädie
Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 156-161
Literaturhinweise:
Hackenbroch, H. M.:
Arthrosen – Basiswissen zu Klinik, Diagnostik und Therapie
Thieme, Stuttgart – New York, 2002
„Eine Monographie schreibt man, wenn man zeigen will, daß man es alleine kann!“ (Hackenbroch – persönliche Mitteilung.)
Küther, K.:
Abbauhammer
Rheinischer Merkur 38/2010, S. 17
Zitat: „Narbiger Fäuste lebendige Klammer / umspannt den Griff am Abbauhammer, / läßt ihn sich in die Kohle fressen, / knatternd, dröhnend – wie besessen. / Er frisst sich nicht nur in die Kohlenwände, / er frisst sich fort bis in die Hände…“