2104 – Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung: Angiologie -Neurologie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, 162-164

Differentialdiagnostisch sind laut Merkblatt M. Raynaud, Thrombangiitis obliterans, Nikotinabusus etc. abzugrenzen (Müsch, Berufskrankheiten, S.163-164, s. o.).

Literaturhinweis:

Küther, K.:
Abbauhammer
Rheinischer Merkur 38/2010, S. 17
Zitat: „Narbiger Fäuste lebendige Klammer / umspannt den Griff am Abbauhammer, / läßt ihn sich in die Kohle fressen, / knatternd, dröhnend – wie besessen. / Er frisst sich nicht nur in die Kohlenwände, / er frisst sich fort bis in die Hände…“

Dieser Beitrag wurde unter Angiologie, Neurologie veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentare sind geschlossen.