2105 – Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck

 

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung: Orthopädie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 165
Zitat: „…Druckbelastungen im Bereich der Knie-, Ellbogen- und Schultergelenke…“

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