2106 – Druckschädigung der Nerven

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach  SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).

Klinische Zuordnung: Neurologie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, 166-172

Wissenschaftliche Begründung:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, 390-404

Hinweis:„Karpaltunnelsyndrom“ – siehe X001 bzw. BK-Nr. 21 13!

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