2201 – Erkrankungen durch Arbeit mit Druckluft

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung: Angio-, Kardio- und Neurologie, HNO, Psychiatrie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, 207-208

Dieser Beitrag wurde unter Angiologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kardiologie, Neurologie, Psychiatrie veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentare sind geschlossen.