3101 – Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war

Todesfälle p. a.

2008: N = 19
2009: N = 18
2010: N = 20
2011: N = 14
2012: N = 11
2013: N = 13

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).

Klinische Zuordnung

Angiolog. – Dermatol. – Gastroente­rol. – Gynäkol. – Hämatol. – HNO – Neonatol. – Nephrol. – Neurol. – Ophthalmol. – Pneumol.

Amtliches Merkblatt
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, 225-233

Aktuelles

Pandemiegefahr des neuen Coronavirus (COVID-19)

Aus aktuellen Anlass sei aufgrund einschlägiger Erfahrungen mit Lungen- Tuberkulose als Berufskrankheit im Gesundheitsbereich darauf hingewiesen, dass nun auch das neue Coronavirus in unserem Lande wegen des Auftretens von Atembeschwerden / Lungenentzündungen vor Allem Beschäftigten in pneumologischen Einrichtungen gefährlich werden kann: Berufskrankheit-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV (s.o.)

Präventionsmaßnahmen nach § 1 SGB VII:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg

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Impfschaden: Spritze vom Betriebsarzt kein Arbeitsunfall
(AuA, 18. 8. 2015)

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Aktuelle Zahlen der WHO

„838 Pfleger und Ärzte haben sich bislang mit Ebola infiziert. 495 von ihnen sind verstorben.“
Die Weltgesundheitsorganisation zum Stand der Ebolainfektionszahlen (Welt am Sonntg, 11. 1. 15)
Kommentar: Leider wird die Anerkennungsquote als Berufskrankheit nicht mitgeteilt!

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Literaturhinweise

Bauer, E. M.:
Impfen in der Mittagspause
Arbeit und Arbeitsrecht, 2/09, 123

Müsch, F. H.:
Leserstimme zu „Impfen in der Mittagspause“ (Bauer 2009)
Arbeit und Arbeitsrecht, 4/09, 251

Müsch, F. H.:
Impfungen von Mitarbeitern: keine Aufgabe der Betriebsärzte nach ASiG
Arbeit und Arbeitsrecht 6/10, 380
„… scheinen die Arbeitsmediziner mit ihrer Verankerung im Arbeitsschutzregelwerk des BMAS wohl nicht glücklich zu sein.“

Pietschmann, C.:
Im Schatten der Tuberkulose
„Max Planck“ – Forschung, 56-62, 2013
<…Kaufmann…Wir haben einen knapp hundert Jahre alten Impfstoff, der kaum schützt…>

Popp, W., Zastrow, K.-D.:
Berufskrankheiten bei Mitarbeitern – Infektiöse Berufskrankheiten am zweithäufigsten
BDC|Online – 01.09.2010

Sahm, S.:
Keine Spur von Exotik bei Leberleiden
FAZ, 16. Oktober 2013
<Hepatitis-E-Infektionen sind viel häufiger als gedacht.>

Simon, K., Hötter, G. J. et al.:
Lungentuberkulose
Steinkopff, Darmstadt 1970
(Silikotuberkulose: S. 108)

Vogel, W.:
Hepatitis A – E, Aktuelles und Epidemiologisches
universum Innere medizin, 41-42, 2013

Literaturkritik

Unter dem Titel „Tuberkulosediagnostik mit modernen Mitteln“ (Hoffmann, H., Hrsg., UNI-MED, Bremen 2015) sucht man das Stichwort „Berufskrankheiten“ bzw. BK-Nr. 31 01 vergeblich  sowohl unter Epidemiologie oder Meldepflichten als auch im Index. Dabei ist gerade im Bereich der Tuberkulosediagnostik mit einer hohen Infektionsgefährdung aller Beschäftigten zu rechnen!

In dem Report: „Situation der Tuberkulose in NRW“ (Rhein. Ärztebl., 23, 9/2014) wird der Ärzteschaft vom LZG.NRW (Dr. rer. nat. v. Treeck) das Aufkommenn der Tb im Gesundheitswesen als Berufskrankheit vorenthalten!

In der ÜbersichtsarbeitÄtiologie, Diagnose und Prävention einer Leberzirrhose“ (Wiegand und Berg, Deutsches Ärzteblatt vom 8. Februar 2013) werden Berufskrankheiten nicht behandelt!

In der Originalarbeit „Management von Nadelstichverletzungen“ (Himmelreich, H. et al, Deutsches Ärzteblatt vom 1. Februar 2013) werden Berufskrankheiten nicht behandelt! (Anschrift f. d. Verfasser: PD Dr. Sabine Wicker, Betriebsärztin <!> der Uniklinik Frankfurt)

Veranstaltungen

Internationale Arbeitskonferenz der ILO: 98. Tagung 2009 in Genf
HIV/Aids und die Welt der Arbeit

(Teilnehmer: MedDir Dr. Müsch)

 

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