Gynäkologie

Krankheitsbilder / 5 BK-Nrn.:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 37-38 (Tabelle

Weiterbildungsordnung (BÄK: MWBO i. d. F. v. 2008):
Anzeigepflichtige Berufskrankheiten finden keinerlei Erwähnung! (Begutachtungskompetenz?)

Aktuelles:

Empfehlung für neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen

BMAS 6. Februar 2017

Eine Frau sitzt einer Ärztin gegenüber.
Quelle:  iStock

„Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen.

Betroffen sein können Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Dies war insbesondere in der Asbesttextilindustrie wie z.B. in Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder anderen Betrieben der Fall, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.“

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/empfehlung-fuer-neue-berufskrankheit-eierstockkrebs-durch-asbest-beschlossen.html

Literatur

Jansing, P.-J.:
Mutterschutz am Arbeitsplatz
Ergomed/Prakt. Arb. med. 1/2012, 24-27

Literaturkritik

Anfrage: „Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob bei Ihrer Neuerscheinung „Krankheiten in der Schwangerschaft“ auch der „Versicherungsfall einer Leibesfrucht“ (§ 12 SGB VII) Berücksichtigung findet – besten Dank!“
Antwort: „Nein, im von Ihnen genannten Buch ist dieser Inhalt nicht vorhanden.“ (DE GRUYTER 14. 7. 2017)

In dem Artikel „Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft – Nach Recht und Gesetz“ (Khan, K. und Weber, Th., Deutsches Ärzteblatt, 15. Februar 2013) werden Berufkrankheitenfragen nicht behandelt: z. B. Gesundheitsschäden der Leibesfrucht (§ 12 SGB VII)!

Cave: § 12  SGB VII „Versicherungsfall einer Leibesfrucht“
Zitat: „Besonderes Gewicht erhält diese Regelung bei Schäden der Leibesfrucht  durch mütterliche Infektionskrankheiten, die als Berufskrankheiten Nr. 31 01, Nr. 31 02 und Nr. 31 04 Anlage BKV meldepflichtig sind“ (Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 11, s.o.)

 

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