Rezensionen

bzw. Kommentare von

MedDir a. D. Dr. Müsch
und weiteren namentlich hervorgehobenen Rezensenten!

 

Prof. Dr. med. Giovanni Maio, M.A. phil.
Foto: Silke WernetFoto: Silke Wernet
Werte für die Medizin: Warum die Heilberufe ihre eigene Identität verteidigen müssen
Kösel, München 2018

Maios zentraler Begriff der „Lebensprobleme“ wird hier leider nicht im Zusammenhang mit Berufskrankheiten-Todesfällen durch Berufskrebs, Berufsallergien etc. besprochen (vgl. Maio „Ökonomisierung des Gesundheitswesens“, Deutscher Betriebsärzte-Kongress 2019, Freiburg).

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SCHÖNBERGER/MEHRTENS/VALENTIN
Arbeitsunfall und Berufskrankheit – Rechtliche und medizinische Grundlagen für Gutachter, Sozialverwaltung, Berater und GerichteArbeitsunfall und Berufskrankheit

Das beim ESV erbetene Rezensionsexemplar verbirgt eine erschreckende Tatsache:

Die beiden juristischen Herausgeber und fünfzehn (N=15) der sogenannten „Mitautoren“ sind ausgewiesen als Funktionsträger einer sogenannten „Berufsgenossenschaft“ bzw. „BG“, deren Hauptaufgabe in der Trägerschaft der Unternehmer-Haftpflichtversicherung (§ 104 SGB VII) besteht.

Aus Sicht der Arbeitsopfer durch Unfall oder Berufskrankheit, d. h. aus Sicht der Kläger ist daher nicht nachvollziehbar, wieso dieses Buch selbst von Sozialgerichten den Gutachtern quasi als Standardwerk „vorgeschrieben“ werden kann: es handelt sich eindeutig um ein Buch der Beklagtenseite und bewegt sich damit  jenseits von wissenschaftlicher oder sozialpolitischer Unabhängigkeit.

Fortsetzung folgt.

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Zitat von S. 224, Beat Bächi:Berufskrebs als Experiment am Menschen“ und S. 236: „Berufskrebs und blauer Dunst: Zur Dethematisierung industrieller Pathologie“ („Umsemiotisierung“, S. 237)

Vgl.: www.berufskrankheiten.de/berufskrebs

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2018

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Schulz, Th.:
DVA, München/Spiegel, Hamburg/ 2018
Hinweis: Wegen fehlendem Literaturverzeichnis (wissenschaftliche Quellenangaben!?) bleibt nur lapidar festzustellen, dass sogar die wegen bekannter Verursachung, also „Verschuldung“ präventablen Berufskrankheiten (Berufskrebs, Berufsallergien etc.) als häufigste arbeitsbedingte Todesursache unbehandelt bleiben.

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Medizin und öffentliche Gesundheit
Konzepte, Akteure, Perspektiven
Hrsg. v. Schmiedebach, Heinz-Peter

Reihe: Schriften des Historischen Kollegs 98

 

 

 

DE GRUYTER OLDENBOURG


Hinweis
: Bei fehlendem Sachregister lassen sich auch weder unter „Inhalt“ noch bei „Abkürzungen“ Anhaltspunkte dafür finden, daß Berufskrankheiten (BK) – als häufigste arbeitsbedingte Todesursache (Berufskrebs!)  – etwas mit sog. „öffentlicher Gesundheit“ zu tun haben könnten: fallen sie etwa unter „nicht-öffentliche Gesundheit“?

Für Infektionskrankheiten im „Gesundheitsdienst“ gibt es sogar eine eigene BK-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV…!

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Lepke, A.:
Kündigung bei Krankheit

Bildergebnis für esv kündigung bei krankheitESV, Berlin 2018

Sachverzeichnis: Zehn (!) Randnummer-Hinweise auf „Berufskrankheit

Fortsetzung folgt!


Schröder, Urban
Gute Arbeit / AUSGABE 2018


ISBN: 978-3-7663-6634-4 –  Bund-Verlag, Frankfurt

Anmerkungen: „Gute Arbeit“ – gut für wen?

Erst im Anhang werden unter 3. Arbeit und Gesundheit (!?) Arbeitsopfer-Zahlen statistisch aufgearbeitet, wobei ein eindrucksvolles Diagramm (Abb. 39)  ausweist, daß 58,2% auf Berufskrebs mit Todesfolge durch Asbest (i.  J. 2015) beruhen – aber es „(…) muss von einer weiteren Dunkelziffer ausgegangen werden.“ 

Das dem gesamtem Arbeitsunfall- und Berufskrankheiten- Geschehen  zugrundeliegende Präventionsversagen (§ 1 SGB VII) – mit bekanntlich mehr als doppelt so vielen Todesfällen durch Berufskrankheiten (etwa 6-7 p. d.) wie durch Unfälle  – wird leider nicht thematisiert, obwohl ein großer Teil der Verantwortung dafür bei den (Gewerkschafts-)Mitgliedern in den Selbstverwaltungs- und Mitbestimmungsgremien liegt.

Unter 2.2 „Ursachen der Arbeitsunfähigkeit“ wird medienkonform selbstverständlich die Problematik der Krankmeldungen wegen Berufskrankheiten verschwiegen. Folgerichtig werden demnach unter 2.3 und 2.4 psychische Störungen gar nicht erst als Krankheitsbefunde behandelt, die einer Berufskrankheit zugrunde liegen können! Und wenn schon „burn out“ (Abb. 28),  dann sollte in Gewerkschaftskreisen der Hinweis nicht unterbleiben, dass das ein unsägliches Problem nicht nur von Berufskrebspatienten, sondern auch z. B. von Patienten mit Berufsallergien darstellt, weil Ihre Anerkennung von der Berufsaufgabe abhängt…

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Public Health Kompakt
Herausgegeben von Egger, Matthias; Razum, Oliver; Rieder, Anitade Gruyter, Berlin/Boston 2018
Kommentar
Bei fehlendem Literaturverzeichnis fällt positiv ins Gewicht, dass das umfangreiche Register zum Stichwort „Berufskrankheiten“ immerhin sieben, zur „Berufskrankheitenverordnung“ einen und zu den „Berufsgenossenschaften“ (BG´en) zwei Seitenhinweise angibt.

Leider wird bei den BG´en deren hauptsächliche Existenzgrundlage als Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger (§ 104 SGB VII) verschwiegen.

Tabuisiert werden ferner Berufskrankheiten-Todesfälle als häufigste „arbeitsbedingte Todesursache“ sowie die Tatsache, dass man unter „Prävention“ auch an „Berufskrankheiten-Prävention“ denken müßte. Zum zweimal zitierten „Präventionsgesetz“ fehlt folgerichtig der Hinweis auf die auch dort ignorierte „Berufskrankheiten-Prävention“ (vgl. § 20 SGB V).

Während  „Berufsdermatosen“ als Einzelposition erscheint, kommen Begriffe wie „Berufskrebs“ und „Berufsallergien“ erst gar nicht vor…

Ferner wird selbst das nicht zu übergehende sogenannte „Burn out“ (S. 194, 336 und 338) als quasi Standard-Symptomatik bei Berufskrankheiten-Opfern schlicht übergangen!

Cave: „Nicht die Gesundheit ist Gegenstand der Medizin, sondern die menschlichen Krankheiten.“ (s. u.: Medizinphilosophie )

PS:  Public Health: Volksgesundheit (Leo), Kompakt: compact (Leo)

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2017

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Sven J. Matten, Markus J. Pausch
Angst- und Panikstörungen im Beruf

Kohlhammer, Stuttgart 2017

Laut Stichwortverzeichnis (S. 175) kommen BERUFSKRANKHEITEN (Berufskrebs etc.) gar nicht vor (auf ein Rezensionsexemplar wird daher verzichtet!).

„Doch beim Lesen wird deutlich, dass mit dem Wort „Beruf“ im Titel eigentlich nur ganz bestimmte Berufsgruppen gemeint sind – das mittlere und gehobene Management nämlich sowie in der Öffentlichkeit stehende Personen.“ (Rezension / 10.11.2017 / Angst am Arbeitsplatz / Sarah Zimmermann / Spektrum.de)

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Psczolla, Matthias / Kladny, Bernd / Flechtenmacher, Johannes / Hoffmann, Reinhard / Dreinhöfer, Karsten (Hrsg.):
Weißbuch Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie

De Gruyter, 2017

Berufskrankheiten kommen laut Register (S. 325) gar nicht vor (auf ein Rezensionsexemplar wird daher verzichtet!)

 

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Diepold, Markus / Stelzer, Matthias
Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung

Huss-Medien, Berlin 2017

Offensichtlich handelt es sich um eine von Unternehmer-Haftpflichtversicherungsträgern (sog. „Berufsgenossenschaften“ – siehe § 104 SGB VII) unbeeinflusste Neuerscheinung, die leider aber das Hauptziel von „Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung“, nämlich die Prävention (§ 1 SGB VII) der Berufskrankheiten(-Todesfälle) und anderen arbeitsbedingten Unglücksfällen von „Beschäftigten“ (§ 2 SGB VII) nicht sehr anschaulich vermittelt!

Die Redaktion „Arbeit und Arbeitsrecht“ (Hrsg.) hätte dazu aus der eigenen Fachzeitschrift entsprechende Literatur beisteuern können; diese Möglichkeit ist wohl aufgrund des Verzichts auf ein Literaturverzeichnis unterblieben!

Bei einer Neuauflage wäre es notwendig, die „Unterscheidung zwischen sozialem und technischem Arbeitsschutz“ (Kap 3/3.1.1 und 9 ABC des Arbeitsschutzrechts) bezüglich medizinischem Arbeitsschutz (Staatliche Gewerbeärzte, Betriebsärzte etc.) zu vervollständigen!____________________________________________________

Huber, R. M. / Tumorzentrum München (Bd.-/Hrsg.):
Tumoren der Lunge und des Mediastinums

Zuckschwerdt, Germering/München 2017

Pleuratumore sind offensichtlich nicht geeignet, im Titel mit erfaßt zu werden. Wenn man dann zum häufigsten tödlichen Berufskrebs, dem malignem Pleuramesotheliom durch Asbest das Stichwort „Früherkennung“ sucht, wird man das fehlende Sachregister sehr vermissen! In wieweit es sich darüber hinaus bei Befunden einer sogenannten Pleuraasbestose im Grunde um Pleuramesotheliom-Vorstufen handelt, sollte bei einer weiteren Auflage nicht unbeantwortet bleiben!

Als BREXIT-Folge wäre konsequenterweise die Wiedereinführung des deutschen Alphabets bei den Literaturaufstellungen überfällig!

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Hien, W., Obenland,H.:
Schadstoffe und Public Health.
Ein gesundheitswissenschaftlicher Blick auf Wohn- und Arbeitsumwelt

Shaker, Aachen 2017

Schadstoffe und …  was nun: Berufskrebs, Berufsallergien – vielleicht sogar Berufskrankheiten  mit tagtäglich etwa sieben und mehr Todesfällen(Dunkelziffernproblematik)?

Nein: stattdessen  im Titel nur modernistisch-unsaubere Begrifflichkeiten wie „public health“ und „gesundheitswissenschaftlicher Blick“ (Vorsicht: nur keine Krankheiten!) sowie Arbeits-um-feld(?).

Ein fehlendes Stichwortverzeichnis/Sachregister hilft leider auch nicht weiter …

Aber: Überraschenderweise imponiert das als „Nachweise“ angebotene Literaturverzeichnis durch eine sonst unübliche ordentliche Verwendung des deutschen Alphabets – Kompliment!

Aber: Inhaltlich verrät die Literaturauswahl zumindest bezüglich der formal weltweit führenden deutschen Realisierung von Berufskrankheiten-Lehre und -Recht keine souveräne wissenschaftliche Objektivität.

Vorläufiges Resümee: Die auffällige Berufskrankheiten-Tabuisierung  schon bei der Titelformulierung lenkt erheblich von den mehr sozialpolitisch ausgerichteten Anliegen der Referenten ab!

Kleiner Hinweis: Während die Berufskrankheiten verursachenden toxischen Schadstoff-Expositionsverhältnisse bezüglich ihrer Dosiswirkungsbeziehungen vom Berufskrankheitenbundesministerium (BMAS) behandelt und als Berufskrankheiten-Verordnung (!) umgesetzt werden, könnten dessen Erkenntnisse in der „low dosis“-Umweltvariante von dem entsprechenden Umwelt-Ministerium leicht übernommen werden!

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Triebig, G.:
MEDIZIN: Diskussion –  Nierenzellkarzinom als Berufskrankheit
Dtsch Arztebl Int 2017; 114(9): 160; DOI: 10.3238/arztebl.2017.0160a

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Holzapfel, K.-J. (Hrsg.:)
Deutscher Bundestag (18. Wahlperiode)
NDV Neue Darmstädter Verlagsanst., 2017

Der mit einem Geleitwort des Bundestagspräsidenten DR. LAMMERT versehene „Kürschner“  bietet allen Berufskrankheitenopfern bzw. deren Angehörigen die Möglichkeit, ihren regional zuständigen Bundestagsabgeordneten zu identifizieren und  bezüglich der ca. 6-7 Berufskrankheiten-Todesfälle tagtäglich (z.B. durch Berufskrebs) nach den Gründen der Berufskrankheiten-Tabuisierung durch unsere Politiker zu befragen.

 

2016

 

Gine Elsner
Als Betriebsarzt bei Adler, Opel oder Hoechst

  VSA, Hamburg 2016

Hinweis: Rezensionsexemplar ist angefordert!

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Korsten, P., Blaschke, S.:
KLINISCHER SCHNAPPCHUSS: 76-jähriger Patient mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung und akuter Dyspnoe
http://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=16&aid=184189&s=blaschke&s=korsten

Der Beitrag belegt eindrucksvoll, dass es sich bei der sog. „COPD“ nicht um eine Diagnose handelt und dass die sog. „COPD“ solange als Symptom einer anzeigepflichtigen  Berufskrankheit (Berufsanamnese?) gelten muss, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Eine Anfrage zu den zugrundliegenden Berufskrankheiten (BK-Nr. 43 01 oder 43 02) , d. h. zur Indikation für eine BK-klärende Obduktion wurde bisher nicht beantwortet!

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Borck, C.: Medizinphilosophie, Junius, Hamburg 2016

Leider liefert das Sachregister keinen Hinweis auf Berufskrankheiten geschweige denn auf deren Kausalitätsnexus zur Arbeitswelt. Die in den Medien übliche Tabuisierung wird also nicht durchbrochen, obwohl 6-7 (cave: Dunkelziffern) Berufskrankheiten-Todesopfer tatäglich dafür sprechen, den Sachverhalt einem ethischen Diskurs zu unterwerfen (vgl. HIPPOKRATES – s. u. ).

Aber: „Nicht die Gesundheit ist Gegenstand der Medizin, sondern die menschlichen Krankheiten.“ (S. 94)

Besonders  unangenehm fallen mehrere englischsprachige Zitate auf, deren Übersetzung der Leserschaft nicht zugemutet werden, z. B.: „(…) at some point, sooner or later, you are bound to die. (…) try again, try something different.“

 

2015

 

Knieps, F., Pfaff, H. (Hrsg.):

Bildergebnis für Knieps, F., Pfaff, H. (Hrsg.):
BKK Gesundheitsreport 2015: Langzeiterkrankungen

Med. Wiss. Verlagsges. (mwv), Berlin 2015

Traurig aber wahr: Berufskrankheitenopfer finden in diesem Buch mit 440 Seiten trotz § 20 SGB V  (Berufskrankheiten/BK-Mitteilungspflicht der GKV an die GUV!) keinen angemessenen Platz! – BK-Dunkelziffern: Kostenträgerschaft GKV versus GUV –
Vgl. Siebeneich (s. u. / 2009) sowie Müsch, Krankmeldungen wegen Berufskrankheiten?  Zitat: „438 Mio. Tage fehlten Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2008 krankheitsbedingt“, so lautet die Zahl der Woche im Deutschen Ärzteblatt vom 16. April 2010.“ Die BKK 07/2010, 401

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Lauterbach, K.:
 Die Krebs-Industrie
Rowohlt, Berlin 2015

Preisfrage: Ob der „SPD-Gesundheitsexperte“ auch Industrie-Krebsopfer (tagtäglich bis zu 7 Berufskrebs-Todesfälle) behandelt – ein Rezensionsexemplar ist bestellt!

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Rixen , D. et al.:
Das ArztPatientenGespräch by Dieter Rixen (2015-03-30)Das Arzt-Patienten-Gespräch
DE GRUYTER, Berlin-Boston 2015
„Das Buch enthält … keine Informationen speziell zur Arbeits –  und Berufsanamnese.“ (Persönl. Mittlg. des Verlags)

Kommentar: Ausgehend von der historischen Vorgabe, „… jeden Patienten nach seinem Beruf zu fragen.“ (HIPPOKRATES), irritiert es doch sehr, daß ausgerechnet Autoren aus einer Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsklinik, einer sog. berufsgenossenschaftlichen Klinik die „Arbeits –  und Berufsanamnese“ in einem DE GRUYTER-Buch unterschlagen.
Als Resultat wird eine Steigerung der iatrogenen Berufskrankheiten-Dunkelziffern zu befürchten sein!

 

2014

 

Elsner, G.:
 Staatstragende Arbeitsmedizin
– Franz Xaver Koelsch (1876-1970) – Bayerischer Landesgewerbearzt von der Monarchie bis zur Bundesrepublik.
VSA, Hamburg 2014

Rezension: Jachertz, N., Deutsches Ärzteblatt, 14. November 2014,
Franz Xaver Koelsch, der rastlose Untersucher
“Detailreich und betont kritisch stellt sie dessen arbeitsmedizinischen, sozialen und politischen Einstellungen dar. Elsner…bevorzugt einen sozialmedizinischen Ansatz. … Anhand der Biografie lässt sich nachempfinden, wie zäh die Auseinandersetzungen um die Aufnahme einer ⌈Berufs-⌉ Erkrankung in die ⌈Berufskrankheiten-⌉ Liste verlaufen und immer noch verlaufen.”

Rezension von Müsch: siehe „Arbeitsmedizin

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Schön, S., Woitowitz, H.-J. (Hrsg.):
Asbest und seine Folgen: Wir klagen an!
Kellner, Bremen – Boston, 2014
Vorwort (BT-Vizepräsidentin): “Das … Buch ist ein längst überfälliges, notwendiges Projekt …”  sowie „…auch die Politik es viel zu lange versäumt hat, das Notwendige zu tun.“

Bildergebnis für berufskrebs

Kommentar: „Diese Aussage von Claudia Roth … gilt selbstverständlich genauso für ihre frühere „rot-grüne“ Bundesregierung!“ – oder? (vgl.: Müsch, Berufskrankheiten – Todesfälle, Mit Toten gewinnt man keine Wahlen, Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 353-355, 2015)

 

2009

 

Siebeneich, A. B.:
Identifikation von Berufskrankheiten auf der Basis von Routinedaten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Duisburg, Essen, Univ., Diss., 2010

Diese Doktorarbeit hätte es verdient, als Pflichtlektüre bei allen Gesetzlichen Krankenversicherungen (BKK, IKK , AOK etc.) zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Berufskrankheiten-Verfahren nach § 20 SGB V eingesetzt zu werden! (Bei der BKK – s. o.- scheint es diesbezüglich noch Defizite zu geben: vgl. „BKK Gesundheitsreport 2015: Langzeiterkrankungen“!)

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Pfister, E.
Arbeitsmedizin von A bis Z Arbeitsmedizin von A bis Z
Universum, Wiesbaden 2009

Kommentar: Besonders empfehlenswertes Stichwort: „Professiografie“ (S. 144-145)

 

2007

Spahic, E.:
Integrierte Versorgung von Asthma und Chronic Obstructive Pulmonary Disease* in Südwürttemberg und Nordbaden
Med. Diss., Ulm 2007
Zitat „In den letzten Jahren hat sich der Begriff COPD* (Chronic Obstructive  Pulmonary Disease*) international und auch in Deutschland etabliert, wenngleich eine Krankheit damit nicht beschrieben werden kann.“

Obwohl es sich bei den behandelten Krankheitsbilder um die meldepflichtigen Berufskrankheiten Nr. 43 01 (durch allergisierende Stoffe) und Nr. 4302 (durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe) der „Gruppe 43: Obstruktive Berufskrankheiten*“ (Anlage 1 Berufskrankheiten-Verordnung) handelt, werden diese nicht berücksichtigt: typisches Beispiel für iatrogene Vergrößerung der Berufskrankheiten-Dunkelziffern!

* („so called COPD“)

 

2006

 

Müsch, F. H.:

 

 

 

 

 

 

Lumbale Bandscheibendegeneration bei Erdbaumaschinenfahrern mit langjähriger Ganzkörper-Vibrationsbelastung
Shaker, Aachen 2006
(Med. Diss. Mainz; Studie zur Anerkennung als Berufskrankheit: heute BK-Nr. 21 10)

„Herzlichen Glückwunsch zu dem schönen und nun auch einer breiteren Öffentlickeit zugänglichen Nachdruck!“ (Prof. Dr. M. H. Hackenbroch, Orthop. Uniklinik zu Köln, persönliche Mittlg. vom 3. 3. 2006 )

Rezension: Hartmann,B., Arbeitsmedizin etc. (ASU), 361-362, 2006
„…von hohem aktuellen Interesse erscheint jetzt die Dissertation…kurz nach dem Zeitpunkt der Änderung des Merkblattes zur BK 2110…Interessant sind ganz besonders die röntgenologischen Stadien…, die…den Konsenskriterien des Jahres 2005 entsprachen…Damit kann der Zusammenfassung zugestimmt werden:
<Bei Erdbaumaschinenfahrern besteht ein Kausalzusammenhang zwischen langjähriger beruflicher Ganzkörpervibrationsbelastung und zeitlichem Auftreten lumbaler Bandscheibendegeneration.> “

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Müsch, F. H.:
Bildergebnis für dr. muesch franz h Berufskrankheiten
– Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk –

Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2006

Rezensionen:
A. Bahemann, MED SACH vom 1. 1. 2007
„Besonders interessant ist eine Zusammenstellung der Berufskrankheiten nach ärztlichen Fachgebieten …für den Nicht-Arbeitsmediziner sehr zu empfehlen.“
J. Brenn, Rheinisches Ärzteblatt BÜCHER, 42, 5/2012
„Das Standardwerk zu Berufskrankheiten…ist…ein bedeutendes Nachschlagewerk geblieben.“ 
C. Brock,
Neubrandenburg, Ärzteblatt Mecklenburg- Vorpommern vom 1. 1. 2008:
„…das gelungene Werk…für…Ärzte in Rehabilitationskliniken eine wichtige Informationsquelle.“
J. Hassel, Berlin, Arbeit und Arbeitsrecht, 502, 8/06
„Dieses sehr gut sortierte Nachschlagewerk…Darüber hinaus erfüllt…die…unterbliebene Anzeige einer Berufskrankheit gegenüber den Versicherungsträgern den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit…“
Th. Rebe, Deutsches Ärzteblatt
„…ein gutes Übersichtswerk für alle Fachgebiete der Medizin und insbesondere für die Querschnittsbereiche, wie zum Beispiel die Rehabilitationsmedizin.“
U. Ricken, Prakt. Arb. Med. 2008
„Für das pragmatische Handeln des Betriebsarztes eignen sich besonders …“
M. A. Rothschild, Köln, Rechtsmedizin vom 1. 3. 2007:
„…als Standardwerk für Berufskrankheiten unverzichtbar und sollte in keiner Handbibliothek fehlen.“
J. Thürauf
,
Tinnum, Arbeitsmedizin etc. (ASU) vom 1. 6. 2006
„…das Thema <Berufskrankheiten> erstmals wieder aktuell <aus einer Hand>…Das Buch kann uneingeschränkt empfohlen werden.“

 

 

 

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