Wahl-O-Mat: Ergänzungen

Achtung: Zur Überbrückung wird bis zur Neuwahl an dieser Stelle über die tagtägliche Berufskrankheiten-Tabuisierung berichtet, und zwar nach dem Motto:
Berufskrankheiten – nein danke!
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„Die Aufmerksamkeit der Medien ist umso größer, je geringer die Relevanz für normale Leute ist“
(B. Sanders, zitiert nach „Jürgen Rüttgers liest…“, Cicero 07.2017)
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September 2018
DÄ-Photo: dpa
Berufskrebstabuisierung – cui bono?
Zum Schwerpunktthema „Krebslast durch Umwelt und Lebensstil“ (Deutsches Ärzteblatt, 3. September 2018, ) finden sich weder im Editorial noch in den drei folgenden Originalarbeiten irgendwelche Hinweise auf die ärztlicherseits anzeigepflichtigen (§ 202 SGB VII) Berufskrebsfälle (ca. 4-6 Todesfälle tagtäglich/cave: Dunkelzifferproblematik!). Da es sich dabei aufgrund bekannter Kausalität um präventable Krebserkrankungen handelt, stellt sich die Frage, ob nicht doch der „Verantwortliche“ für das Arbeitsopfer-Präventionsversagen verschont bleiben soll?
PS: „Honi soit qui mal y pense!“
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Januar 2018

Deutsches Ärzteblatt verschweigt Anstieg von Berufskrankheiten-Todesfällen†

Unter © hil/aerzteblatt.de wird die entscheidende Passage aus dem Bericht der Bundesregierung einfach ignoriert:

Tab. 4: Gesamtzahlen des Berufskrankheitengeschehens 2016
(hier: Auszug/vereinfachte Grafik!)
Kenngrößen: Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit
Fälle (absolut): 2.576 / Veränderungen von 2016 zu 2015 (absolut): +161

Merke
Im Jahre 2016 sind in Deutschland tagtäglich sieben/7† Beschäftigte als Berufskrankheiten-Opfer verstorben!

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ASU 12.2017
Dr. med. Wolfgang Panter Präsident VDBW/© Foto: foto@rammler.com

Im sog. Leitmedium der Arbeitsmedizin gelingt es dem seit 1999 wiedergewählten Präsidenten der ASiG-Mediziner unter dem Titel „Über 40 Jahre Arbeitssicherheitsgesetz – ein Erfolgsmodell“ tatsächlich, die seit dem Jahre 2005 konstant hohe Zahl von verstorbenen Berufskrankheiten-Opfern (inzwischen doppelt so viele wie Arbeitswege- / Arbeitsunfalltote zusammen!) einfach zu übergehen!

Ob die in seiner Amtszeit zu betrauernden ca. 35.000 Berufskrankheiten-Todesfälle† eher als ASiG-„Erfolgsmodell“ oder als ASiG-„Präventionsversagen“ einzuordnen sind, wird sicherlich im zuständigen Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS) zu erfahren sein.

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AKTUELL/Maybaum, Thorsten
Randnotiz: Auch krank im Arbeitseinsatz
Dtsch Arztebl 2017; 114(41): A-1845 / B-1569 / C-1535
Berufskrankheiten: Fehlanzeige!
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Weiterbildung / 07.11.2017
Veranstaltungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Berufskrankheiten: Fehlanzeige!
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Kommentare zu den Wahlprogrammen 2017
Hier: „Hart arbeitender Teil unserer Bevölkerung“ 

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WAHL-O-MAT

A

AfD – Berufskrankheiten(-Todesfälle/Berufskrebs): Fehlanzeige

C

CDU – Berufskrankheiten(-Todesfälle/Berufskrebs): Fehlanzeige

CSU – Berufskrankheiten(-Todesfälle/Berufskrebs): Fehlanzeige

D

Die Linke – Berufskrankheiten(-Todesfälle/Berufskrebs): Fehlanzeige

F

FDP – Berufskrankheiten(-Todesfälle/Berufskrebs):

BESCHLUSS des Bundesvorstands der FDP, Berlin, 27. April 2017
Ergänzende Beschlüsse zum Wahlprogramm:

Die Freien Demokraten setzen sich für einen Zusammenschluss aller gewerblichen Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Die gesetzliche Unfallversicherung im gewerblichen Bereich hat in den letzten 150 Jahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten außergewöhnlich gut versorgt, durch die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht Rechtsstreitigkeiten im Betrieb vermieden und so den Betriebsfrieden gesichert.“

Kommentar: Bei den sog. „Berufsgenossenschaften“ handelt es sich nach § 104 SGB VII in erster Linie um Unternehmer – Haftpflichtversicherungsträger (UHV-Tr.), die ihre untergeordnete Funktion als Arbeitnehmer – Berufskrankheitenversicherungsträger (§ 9 SGB VII) gerne vertuschen, weil sie bezüglich 6-7 Berufskrankheiten-Todesfälle (Berufskrebs etc.) tagtäglich ein großes Präventionsversagen (§ 1 SGB VII) tabuisieren, für das die Unternehmer zivilrechtlich gesehen keinen Schadensersatzanspruch gegenüber Beschäftigten leisten brauchen, weil diese nämlich stattdessen einen verschuldensunbhängigen Anspruch gegenüber den Unternehmer – Haftpflichtversicherungsträgern (UHV-Tr.) allzu oft bis hin zu den (Landes-)Sozialgerichten erstreiten müssen!

G

Grüne – Berufskrankheiten(-Todesfälle/Berufskrebs): Fehlanzeige

S

SPD – Berufskrankheiten(-Todesfälle/Berufskrebs): Fehlanzeige

 

 

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