Das Berufskrankheiten-Präventionsproblem

N = 1.900 Berufskrankheiten-Todesfälle – und vergleichsweise 
N = 659 tödliche Arbeits- und Wegeunfälle im Jahre 2024

Leider wird angesichts dieser hierzulande tagtäglich zu betrauenden mindestens N = 5,2 Berufskrankheiten-Opfer (cave: Dunkelziffer-Problematik) laut „aktuellem“ amtlichen Jahresbericht zur sog. „U n f a l l versicherung“ (vgl. auch „SGB VII“) der Begriff „Berufskrankheit“ im Titel gar nicht berücksichtigt (s. u.), also nicht gleichbehandelt. Und diese Jahresberichte werden seit Jahren von den zuständigen Bundesarbeitsministern/-innen (aktuell B. Bas, vormals z. B. Dr. med. (!) von der Leyen u. v. a. mehr…) ohne Kommentar veröffentlicht.

Darüber hinaus erfahren die grundsätzlich präventablen und daher ärztlicherseits anzeigepflichtigen N = 86 Berufskrankheiten-Entitäten
(https://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html)
auch noch eine weitgehende Tabuisierung in unseren öffentlichen Medien (einschließlich Deutschem Ärzteblatt !) und sogar in den Parteiprogrammen – cui bono ?

Und der Begriff BERUFSKREBS ist generell auch kein Thema mehr…

Quelle: BMAS, Die gesetzliche Unfallversicherung in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024, Statistischer und Finanzieller Bericht, Bonn 2026

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Lungenkarzinoide bei Berufskrankheiten