Sieben Berufskrankheiten-Todesfälle tagtäglich!

Wiederanstieg der "Todesfälle Berufserkrankter" von 2018 auf  2019 um 5 %  auf N = 2 581: 

Berufskrebs etc. sind weiterhin arbeitsbedingte Todesursache Nr. 1 

Quelle: BMAS - Gesetzliche Unfallversicherung 2019 - Statistischer und finanzieller Bericht

Seit dem Jahre 2005 bewegt sich die Anzahl der  Berufskrankheiten-Opfer auf einem Hochplateau mit ca. 2 500 Todesfällen p. a.: Die amtliche Dokumentation belegt ein erschreckendes Präventionsversagen zu Lasten der gewerkschaftlich mitgetragenen sog. Unfallversicherungs-Träger (Berufsgenossenschaften, Unfallkasssen etc.) , da diese laut § 1 SGB VII die Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ hätten schützen müssen …

Nicht ganz unschuldig sind ferner die Betriebsräte, Betriebsärzte, Gewerbeärzte und vor Allem auch das Referat IIIb 1 ("Prävention nach dem SGB VII") im "Berufskrankheiten"-Bundesministerium (BMAS, Heil / SPD).

Dank § 104 SGB VII kann allerdings  ausgerechnet der Untenehmer haftpflichttechnisch nicht belangt werden – cui bono?

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Steinmeiers Bilanz nach vier Jahren als Bundespräsident.

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Infektionsschutz- und Präventionsgesetz ohne Berufskrankheiten-Regelungen