"COPD" als Berufs­krankheit?

Im Deutschen Ärzteblatt wird die "so called COPD" immer noch als "Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung" (?) behandelt, obwohl die Obstruktion pathophysiologisch die Atemwege betrifft und durch Resistance-Messung (Bodyplethysmografie) objektiviert werden könnte (cave FEV1: wenig blasen - viel Rente). 

Leider wird nun durch die sprachlichen Verrenkungen auch noch überspielt, daß es sich bei den "obstruktiven Atemwegserkrankungen" um die ärztlicherseits anzeigepflichtige Berufskrankheit-Nr. 43 02 Anlage 1 BKV (z. B. Asbestarbeiterbronchitis) handeln könnte, bei der sekundär pulmonale und tertär (tödliche) kardiale Komplikationen zu beklagen sind (2021: N = 61 BK-Todesfälle / BMAS).

Bezug: Dtsch Arztebl Int 2023; 120: 434-44; DOI: 10.3238/arztebl.m2023.0027

Literaturempflg.: Müsch: COPD als anzeigepflichtige Berufskrankheit
                            PneumoJournal, 14-15, 1/2021

Zurück
Zurück

Betriebsarzt oder Betriebs­mediziner / Arbeitsarzt oder Arbeits­mediziner

Weiter
Weiter

Fragen zu "BERUFS-" KREBS?