Sind die sog. Berufsgenossenschaften "halbstaatliche" Einrichtungen?
Sind die sog. Berufsgenossenschaften (BG) "halbstaatliche" Einrichtungen?
Wenn BG "halbstaatliche" Einrichtungen sind, dann sind sie laut § 104 SGB VII tatsächlich auch gewerkschaftlich (!) mitgetragene (fifty-fifty) halbstaatliche Unternehmer-"Haftpflicht"-Versicherungsträger – oder?
Und diese sind somit (einschließlich der sog. "Unfallkassen") laut § 1 SGB VII angehalten, Berufskrankheiten-Prävention "mit allen geeigneten Mitteln" (!) zu gewährleiten – aber die Früherkennung, z. B. bei Berufskrebs, Berufsallergien etc. wird dabei als Aufgabe der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger gar nicht angesprochen – cui bono?
Das alles gilt natürlich auch für COVID-19-BK-Fälle (cave: "long covid") im Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege etc. (BK-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV) ...