Sind die sog. Berufs­genossenschaften "halbstaatliche" Einrichtungen?

Sind die sog. Berufsgenossenschaften (BG) "halbstaatliche" Einrichtungen?

Wenn BG "halbstaatliche" Einrichtungen sind, dann sind sie laut § 104 SGB VII tatsächlich auch gewerkschaftlich (!) mitgetragene (fifty-fifty) halbstaatliche Unternehmer-"Haftpflicht"-Versicherungsträger – oder?

Und diese sind somit (einschließlich der sog. "Unfallkassen")  laut § 1 SGB VII angehalten, Berufskrankheiten-Prävention "mit allen geeigneten Mitteln" (!) zu gewährleiten – aber die Früherkennung, z. B. bei Berufskrebs, Berufsallergien etc. wird dabei als Aufgabe der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger gar nicht angesprochen – cui bono?

Das alles gilt natürlich auch für  COVID-19-BK-Fälle (cave: "long covid") im Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege etc. (BK-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV) ...

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Berufsanamnese "im medizinischem Alltag"

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Vorbereitung auf den 1. Mai 2023