Impfkampagne durch Betriebsärzte – dürfen die das?
Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört "Impfen" überhaupt nicht zu den Aufgaben der Betriebsmediziner, denn die Mitarbeiter in den Betrieben sind ja gar nicht deren "Patienten" (vgl. HIPPOKRATES)!
Es stellt sich also die Frage, ob der zuständige Bundesarbeitsminister (BMAS/Heil/SPD) das ASiG bereits entsprechend geändert hat? Wenn nicht, könnten z. B. betriebsmedizinische Impfschäden Probleme mit der ärztlichen Haftpflichtversicherung bereiten!
Preisfrage: Ob der Bundesgesundheitsminister (BMG/Spahn/CDU) das auch weiß?