Berufskrankheiten: Fehlanzeige
In der umfangreichen Themenübersicht des aktuellen BAuA-Newsletters (005/2023) kommt der Begriff "Berufskrankheit" nicht vor ...
Hinweis: Bei der BAuA handelt es sich um die "Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin" (!) - einer Bundesbehörde im Geschäftsbereich des "Berufskrankheiten"-Bundesministeriums (BMAS/Heil/SPD).