Pneumologie

MedDir/OGMR a. D. Dr. Müsch: "Pneumologe" / Arzt für Lungen- und Bronchialheilkunde  (Ärztekammer Nordrhein)

 

Vorbemerkung

Neben der internistischen (und radiologischen) Diagnostik durch Pneumologen gewinnt aufgrund der juritischen Vollbeweisanforderung bei Berufskrankheiten die histopathologische Diagnosesicherung durch thorax-chirurgische  (minimalinvasive) Materialgewinnung (VATS / z. B. Pleuraspiegelung) zunehmend an Bedeutung (Früherkennung!). 

Einordnung

Bei broncho-pulmonlen und pleuralen Berufskrankheiten handelt es sich laut Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) um durch chemische oder durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten (BK-Gruppe 1 oder 2) bzw. durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie um Tropenkrankheiten (BK-Gr. 3) und um die spezielle BK-Gr. 4 „Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells …“:

  • BK-Nrn. 41 01 - 41 15                 „Erkrankungen durch anorganische Stäube“  

  • BK-Nrn. 42 01 - 42 03              „Erkrankungen durch organische Stäube

  • BK-Nrn. 43 01 - 43 02              „Obstruktive Atemwegserkrankungen“  

Zum BK-Tatbestandsmerkmal "Krankheit" passend finden sich darunter:

  • Berufsallergien (z. B. Alveolitis)

  • Berufsasthma (z. B. Bäckerasthma etc.)

  • Berufskrebs (z. B. Bronchialkarzinom, Pleuramesotheliom)

  • Bronchitis (Bergleute-/Asbestarbeiterbronchitis etc.)

  • Infektionskrankheiten im Gesundheitsdienst (z. B. Lungentuberkulose, COVID-19 etc.)

  • Lungenfibrosen (Pneumokoniosen: Silikose, Asbestose etc.).

Gutachterlich wird von Seiten der Pneumologie erwartet, daß zur Diagnosesicherung beispielsweise bei der "so called COPD" bodyplethysmografisch Resistance (Obstruktion) und Residualvolumen (Überblähung) bestimmt werden und daß bei radiologischen Pleurabefunden von Asbest-Risikopatienten eine thoraxchirurgische Pleuraspiegelung (VATS) zur Mesotheliom-Früherkennung durchgeführt wird (cave: Vollbeweisanforderung!).

"Jeden Patienten nach seinem Beruf fragen"

– Hippokrates

D. h. Berufsanamnese und ggf. BK-Anzeige!

Empfehlung

Einfache Pneumologen sollten die zusätzliche Anerkennung als Arbeitsmediziner anstreben, um vor Gericht als Doppelfacharzt sowohl für die klinische Beurteilung als auch für die BK-Zusammenhangsbegutachtung quasi "obergutachtlich" zur Verfügung zu stehen.

Veranstaltungen

Müsch, Franz H.

"BERUFSKRANKHEITEN" (§ 9 SGB VII) und arbeitsbedingte Erkrankungen ... Schwerpunkt "Pneumologie"

Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein
in Düsseldorf am 30. 1. 2023

Müsch, Franz H.

Interdisziplinäre Aspekte broncho-pulmonaler und pleuraler Berufskrankheiten

UPDATE PNEUMOLOGIE am 7. Dezember 2022 in Leipzig (krankheitsbed. Terminabsage)

Literaturempfehlungen

Müsch, Franz H.

COPD als anzeigepflichtige Berufskrankheit

PneumoJournal (BdP), 14-15, 1/2021

Müsch, Franz H.

Covid-19 als anzeigepflichtige Berufskrankheit im Gesundheitswesen

PneumoJournal (BdP), 16-17, 4/2020

Müsch, Franz H.

Interdisziplinäre Aspekte pneumologischer Berufskrankheiten

Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed (ASU) 333-335, 2016

Müsch, Franz H.

Berufskrankheiten - Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk.

Kapitel F: Berufskrankheiten nach Fachgebieten - 15.C.7 PNEUMOLOGIE
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (WVG), Stuttgart 2006
National Library of Medicine (NLM), New York, NLM Unique ID 101280038

Haben Sie Verdacht auf das Vorliegen einer  Atemwegs-, Pleura- oder Lungenkrankheit als BK-Versicherungsfall?

Nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf, um mit mir über das BK-Verfahren zu sprechen.