Berufskrankheiten
Beratung - Anzeige - Begutachtung
auf Honorarbasis
Arbeitsmedizinische Beratung, Anzeige und Begutachtung bei allen Berufskrankheiten (SGB VII / BKV) und darüber hinaus gegebenfalls mit pneumologischer Diagnosesicherung i. S. der (Fach-) Ärztlichen Weiterbildungsordnung (Bundesärztekammer/BÄK).
Der Rechtsbegriff Berufskrankheiten (BK)
Bei dem Rechtsbegriff "Berufskrankheit" (§ 9 SGB VII, sog. Gesetzliche "Unfall"versicherung) handelt es sich um einen Versicherungsfall, dem eine durch eine versicherte Tätigkeit verursachte, d. h. nicht schicksalhaft entstandene Krankheit zugrundeliegt.
Alle Beschäftigten (ca. 40.000.000 "Vollarbeiter") sind in einer BK-, d. h. "Unfall"versicherung (z. B. "Berufsgenossenschaft") pflichtversichert, und dennoch erfährt dieser Umstand medial nur sehr geringe Aufmerksamkeit, obwohl seit dem Jahre 2005 tagtäglich ca. 6-7 BK-Todesfälle (überwiegend durch Berufskrebs!) zu beklagen sind:
"Tabu mit Todesfolge", Müsch, Die GesundheitsWirtschaft, 20-21, 5/2012
“Daß Berufskrankheiten die Achillesferse der Gesetzlichen Unfallversicherung und damit des gesamten Sozialversicherungssystems sind, ist in der Fachwelt völlig unbestritten.”
– Otto Blome, Die GesundheitsWirtschaft, 57, 1/2013
“Meine fachärztliche BK-Beratung einschließlich ärztlicher BK-Anzeigeerstattung (§ 202 SGB VII) und die BK-Begutachtung (z. B. nach § 109 Sozialgerichtsgesetz, SGG*) dienen letztlich dazu, den Betroffenen zu ihrem verbrieften Recht zu verhelfen: nämlich "... die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten – mit allen geeigneten Mitteln – wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen." (§ 1 Abs. 2 SGB VII).”
MedDir a. D. Dr. Müsch
*) Schweigler, Daniela: Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG)
Dogmatische Einordnung und sozialgerichtliche Praxis eines umstrittenen Prozessinstruments
Univ., Diss., München 2012 / Nomos, Baden Baden 2013
Amtliche Dokumente (BAuA)
Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten
Merkblätter, Stellungnahmen und wissenschaftliche Begründungen zu Berufskrankheiten
"Ich setze mich publizistisch auf breiter Front dafür ein, dass dem Tabuthema ‘Berufskrankheiten’ mindestens soviel Aufmerksamkeit zugute kommt, wie es bei Arbeitsunfällen in den Medien selbstverständlich zu sein scheint.”
“Als Arbeits- und Betriebsmediziner sowie auch Pneumologe (‘Lungenarzt’) weiß ich aus eigener Anschauung, wie viele Betroffene an Berufskrankheiten leiden oder sogar daran versterben.”
“Leider sehe ich andererseits in der medizinischen Kollegenschaft, bei den verantwortlichen Parteipolitikern und vor Allem bei den amtlichen Institutionen (vgl. "Berufskrankheiten" – Bundesministerium/BMAS) wenig Neigung, die seit d. J. 2005 anhaltende hohe BK-Todesfallquote einem ethischen Diskurs zuzuführen.”
”Immerhin gelingt es mir aber zunehmend, aufgrund überzeugender Beratung von Betroffenen und fachärztlicher Begutachtung bei (Landes‑) Sozialgerichten den jeweiligen Kausalitätsnexus zwischen den BK-Tatbestandsmerkmalen Einwirkung und Krankheit aufzuklären.”
MedDir Dr. a. D. Dr. Müsch
Leistungsangebot
Arbeitsmedizin
Als Arbeitsmediziner sehe ich meine Hauptaufgabe in der Erstellung von BK-Zusammenhangsgutachten i. S. der (Fach-) Ärztlichen Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
Pneumologie
Als Arzt für Lungen- und Bronchialheilkunde (Pneumologe) liegen meine Berufskrankheiten-rechtlichen Schwerpunkte bei der Diagnosesicherung von broncho-pulmonalen und pleuralen Krankheitsbildern (Tatbestandsmerkmal Krankheit)
Beratung
Das Ziel der Beratung besteht darin, die gesetzlichen Ansprüche der Versicherten gegenüber ihren BK-Versicherungsträgern und vor Gericht geltend zu machen
Begutachtung
Die BK-Begutachtung bei Gericht hat das Ziel, den Kausalitätsnexus zwischen den Tatbestandsmerkmalen Einwirkung und Krankheit zu beurteilen
Der Anstieg der anerkannten Berufskrankheiten (§ 9 SGB VII) verlief hierzulande in den Jahren 2017 - 2022 wie folgt: N = 21.772 - 21.794 - 20.422 - 39.551 - 126.213 - 201.723 !!!