Berufskrankheit

BERUFSKRANKHEIT (BK)

Diese im November 2023 eingerichtete Seite dient der öffentlichen Nachverfolgung der Entwicklung und Realisierung eines neuen Buchprojekts:

Nach den Publikationen der BK-generierenden Dissertation
Lumbale Bandscheibendegeneration bei Erdbaumaschinenfahrern mit langjähriger Ganzkörper-Vibrationsbelastung
beim Shaker-Verlag in Aachen  (vgl. BK-Nr. 21 10 Anlage 1 BKV) und des „Standardwerks“
BERUFSKRANKHEITEN – Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk
bei der Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft (WVG) in Stuttgart (vgl. J. Brenn: Rheinisches Ärzteblattsoll nun das folgende dritte Buchprojekt vor Allem die langjährigen Erfahrungen des Autors als (Landes-) Sozialgerichtsgutachter im Berufskrankheiten-Verfahren darlegen:

 

„Tabu mit Todesfolge“
BERUFSKRANKHEIT
(Berufskrebs, Berufsallergien etc. pp.)
Franz H. Müsch

 

GLIEDERUNG

Einführung/Vorwort
Sozialpolitische Ausgangslage
Berufskrankheiten (BK)-Verfahren
Resümee mit Ausblick
Anhang (Statistik etc.)
Literatur

ENTWURF

Einführung/Vorwort

Angesichts von

1.) ca 44 000 000 Vollarbeitern (statistische Berechnungsgöße des Bundesarbeits-ministeriums / BMAS), und

2.) N = 82 grundsätzlich präventablen (§ 1 SGB VII: „mit allen geeigneten Mittel“) und daher ärztlicherseits anzeigepflichtigen (§ 202 SGB VII) Berufskrankheiten-Entitäten (Berufskrebs, Berufsallergien etc. pp) und

3.) tagtäglich ca. 6-7 Berufskrankheiten-Todesfällen (cave: Dunkelzifferproblematik), die ohne öffentliche Gedenkveranstaltungen (z. B. am 1. Mai im Berliner oder Kölner Dom !?) bleiben

ist es sozialpolitisch schlicht unverantwortlich, daß hierzulande seit Jahren

1.) den Fachärzten für  „ARBEITSMEDIZIN“ keine Kassenzulassung, also keine Niederlas-sungsfreiheit von der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingeräumt wird (Cave: fehlende freie Arztwahl der Berufskrankheiten-Opfer!) und daß

2.) den gewerkschaftlich mitgetragenen (fifty-fifty) sog. „Berufsgenossenschaften“ und „Unfall“kassen als den  „Herren des Berufskrankheiten-Verfahrens“ im Sinne unseres hochgelobten „Deutschen Dualen Arbeitsschutzsystems“ im Berufskrankheiten-Verfah-ren vor Gericht bei potentiellem Präventionsversagen (vgl. § 1 SGB VII)  routinemäßig kein Gegengutachten des zuständigen Staalichen (Landes-) Gewerbeaufsichtsamtes entgegen-gehalten wird – cui bono?

Sozialpolitische Ausgangslage
Berufskrankheiten (BK)-Verfahren
Resümee mit Ausblick
Anhang (Statistiken etc.)

Literatur

Gross, E.:
Berufskrebs und Krebsforschung
Westdeutscher Verlag, Köln 1955

Hueper, W. C.:
Berufskrebs / Gerichtsmedizinische Betrachtungen
Steinkopff, Dresden und Leipzig, 1964

Müsch, F. H.:
Tabu mit Todesfolge
Die GesundheitsWirtschaft, 20-21, 5/2012

Woitowitz, H. J.:
BERUFSKRANKHEITEN DURCH KANZEROGENE
Nachweis oft nicht mehr möglich
Deutsches Ärzteblatt,  A751,  16/2010

 

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