Krankheitsbilder / 6 BK-Nrn.:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 52 (Tabelle)
Weiterbildungsordnung (BÄK: MWBO i. d. F. v. 2008):
Anzeigepflichtige Berufskrankheiten finden keinerlei Erwähnung! (Begutachtungskompetenz?)
Aktuelles: siehe X008 „Lungenkrebs/Harnblasenkrebs durch Dieselabgase“
Literaturhinweise
Deutsche Krebshilfe (Hrsg.):
Blasenkrebs
Die blaue Reihe 18
Literaturkritik
Schmitz-Dräger, B. J. et al.:
Prävention 2014: Können urologische Krebserkrankungen verhindert werden?
J. UROL. UROGYNÄKOL.,10-14, 2014)
Kommentar: Leider gehen die Autoren auf die Prävention von urologischem Berufskrebs vorsichtshalber nicht ein. Andererseits befleissigen sie sich eines lustigen Literatur-Verzeichnisses.
Rübben, Uroonkologie, Springer 2014: Im Stichwortverzeichnis sucht man den Begriff „Berufskrankheit“ vergeblich – obwohl auch urologische Berufskrebserkrankungen unter die Anzeigepflicht von Ärzten nach § 202 SGB VII fallen: iatrogene Erhöhung der Berufskrankheiten-Dunkelziffern?
Meyer , R.:
WHO stuft Dieselabgase als Karzinogen ein
Deutsches Ärzteblatt, A 1294, 2012
Zitat: “ Eine erhöhte berufliche Exposition gegenüber Dieselabgasen besteht für verschiedene Gruppen im Transportgewerbe (etwa Arbeiter auf Diesellokomotiven oder auf Schiffen) sowie in Bereichen, in denen Dieselgeneratoren eingesetzt werden.“
Cave: In dem Artikel werden Berufskraftfahrer (Taxifahrer, Bus- und LKW-Fahrer etc.) oder auch Straßenbauarbeiter nicht ausdrücklich angeführt, obwohl diese in der Regel mit zum versicherten Personenkreis der Berufskrankheiten-Pflichversicherungen gehören.
Kongresse / Vorträge:
47. Jahrestagung der Südwestdeutschen Gesellschaft für Urologie 2006
Müller, M.: Urologische Erkrankungen im arbeitsmedizinischen Kontext