Begutachtung

 

Diese Seite wird ab dem 1. Oktober 2017 durch Unterstützung von Herrn stud. iur. Jan TRIENEKENS, Marburg, als studentischem Mitarbeiter erstellt.

 

Dr. MüschMedDir a. D. DR. MÜSCH, seit d. J. 2010 zunehmende Gutachertätigkeit für (Landes-) Sozialgerichte, plädiert für die Einführung von „Obergutachter“ im Berufskrankheiten- Verfahren: Fachärzte für Arbeitsmedizin mit zweiter Gebietsanerkennung als Pneumologe, Orthopäde etc.(„Doppelfachärzte“). Ferner sollten Rechtsmediziner (mit toxikologischer und pathologischer Weiterbildung!) vermehrt bei tödlichen Berufskrankheiten eingesetzt werden (Obduktionen, Sozialgerichtsverfahren etc.). Zuerst aber sind zur Objektivierung der arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Entstehung einer Berufskrankheit anstelle bzw. zur Kontrolle von Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsvertreter (z. B. TAD der Berufsgenossenschaften) unabhängige Sachverständige (s. u.) zu berufen.

Als hervorragendes Qualifikationsmerkmal zeichnet ihn aus, nicht nur als Facharzt für  Arbeitsmedizin, sondern auch als ehemaliger langjähriger Obergewerbemedizinalrat (OGMR) beim Staatlichen Gewerbearzt NRW die arbeitsmedizinischen Zusammenhangsgutachten i. S. der § 4 und § 5 BKV (Berufskrankheiten-Verordnung!) anzufertigen, die auf Länderebene entgegen der „Vollzugsverpflichtung“ weitgehend zurückgefahren wurden.

Vgl.: http://müsch-berufskrankheiten.de/begutachtung/

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Aktuelles

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UNFALL-BEGUTACHTUNG, 2019
Hrsg. v. Mehrhoff, Friedrich / Ekkernkamp, Axel / Wich, Michael Karl-Heinz
„Produktinfo/Dieses Standardwerk (…) vor allem in Bezug auf (…) Berufskrankheiten.“

Nicht zuletzt zur Klärung der Frage, ob das Werk auch Berufskrankheiten-Begutachtung in angemessener Form behandelt, wurde beim DE GRUYTER-Verlag ein Rezensionsexemplar erbeten – Ergebnis: Leider nicht empfehlenswert!

Herausgeber:
Kein Arbeitsmediziner, aber ein Jurist vom Dach-/Spitzenverband der Unternehmerhaftpflicht (§ 104 SGB VII) -Versicherungsträger (sog. „DGUV“ e.V.!?) und  zwei „orthopädische Unfallchirurgen“ mit einflußreichen Nebentätigkeiten in diesem „DGUV/BG“- Umfeld...
Autorenverzeichnis:
Fehlanzeige (also auch keine Arbeitsmediziner?)
Sachwortverzeichnis:
Arbeitsmedizin: Fehlanzeige
Ärztliche Weiterbildungsordnung: Fehlanzeige
Berufskrankheit S. 18, 19
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): Fehlanzeige
Berufskrebs, Berufsallergie: Fehlanzeige
Psychoreaktive Störungen S. 316: z. B. bei Berufskrebs: Fehlanzeige
Rechtsmedizin: Fehlanzeige
Tatbestandsmerkmale „Einwirkung/Krankheit“: Fehlanzeige
Tod S. 17: aber BK-Todesfolge: Fehlanzeige
Anhang (A. 1 ) Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Ärztevertrag):
Dieser nur mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgeschlossene Vertrag gilt nicht für Arbeitsmediziner, da diesen keine Kassenzulassung durch die KBV  eingeräumt wird. Daher auch nur marginale Berufskrankheiten-Berichterstattung (ca. 7 BK-Tote tagtäglich) im Deutschen (Kassen-) Ärzteblatt!

Resumee:
Das Buch spiegelt wieder,  daß  sich der zuständige „Berufskrankheiten“ – Bundeminister (BMAS) als Gesetz (SGB VII)- und gleichzeitig auch als Verordnungsgeber (BKV) – zugunsten der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger als den „Herren des Verfahrens“ – nicht um eine Regelung der Berufskrankheiten-Begutachtung sorgt.

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Das Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten  
Hollo, Anna-Lena:
Nomos ISBN 978-3-8487-5108-2
Zitat (Nomos Shop):Das Berufskrankheitenrecht der Gesetzlichen Unfallversicherung ist dringend reformbedürftig.“

Zum Rezensionsexemplar („Zugl. : Hannover, Univ., Diss., 2018“):

Ausgehend von einem fehlenden Stichwortverzeichnis fällt auf, daß laut Literaturverzeichnis maßgebliche Persönlichkeiten des „Berufskrankheiten“ – Bundesministeriums (BMAS) – Gesetzgeber/SGB VII und gleichzeitig Verordnungsgeber/BKV (dürfen die das?) – nicht zu Wort kommen:

Kein Arbeitsminister oder Staatssekretär, aber auch kein zuständiger (Unter-)Abteilungsleiter wird zitiert – oder können Sie wegen fehlender Publikationen, z. B. über Berufskrankheiten-Todesfälle gar nicht herangezogen werden?

Lediglich ein ehemaliger, d. h. temporärer Referatsleiter (Molkentin ) wird mehrfach bemüht, aber dessen Nachfolger bleibt auch in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Und der im Referat (IVa4) verbliebene langjährige Referent Harald Goeke (RegDir) wird nur mit reichlich antiquierten Zitaten aus den Jahren 2002 und 2003 erwähnt.

Als meinungsstarke Persönlichkeit wird heute offensichtlich der langjährige SGB VII / BKV – Referatsleiter (im aktuellen BMAS-Organigramm wird unter IVa4 die „BKV“ verschämt verschwiegen) H.-P. Thomas (MinR) nach seinem Versterben sehr vermißt, im vorliegenden Fall reicht es aber nur für ein Zitat aus dem Jahre 1991.

Hinweis: Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. und der Deutsche Sozialrechtsverband e.V. freuen sich, Sie zu ihrer ersten gemeinsamen Tagung 2019 einzuladen:
Thema »Einzelfallgerechtigkeit versus Gemeinwohlinteresse?«
(https://www.sozialrechtsverband.de/pdf/2019-04/Programm.pdf)

Die Teilnehmer Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des BSG (war als ehemaliger BMAS-Abteilungsleiter zuständig für die Berufskrankheiten – „Prävention nach SGB VII“ / BMAS Abtlg. III / IIIb1) und Hans-Ludwig Flecken, Abteilungsleiter BMAS, Abteilung IV „Sozialversicherung“ (!) werden es sich bestimmt nicht nehmen lassen, z. B. auch über die Berufskrankheiten – Dunkelziffer- und Unternehmerhaftpflicht – Versicherungs – problematik („Die Unfallversicherung ist insofern eine Haftpflichtversicherung der Unternehmer.“, Freund und Goeke hier zit. n. „Berufskrankheiten“, Müsch, WVG 2006, S. 6) zu referieren.

Nebenbemerkung: Die Abkürzung „DGUV“ für den Dachverband der Unternehmer- Haftpflichtversicherungsträger (quasi eine NGO?) wird ständig ohne den erforderlichen Zusatz e. V.  (DGUV e. V. !) verwendet (vgl. ADAC e. V. oder DFB e. V.). Deren Gemeinnützigkeit ist zumindest den „Insidern“ mehr als fraglich…

Fortsetzung folgt – 
weitere Anregungen erbeten unter dr.muesch@berufskrankheiten.de!______________________________________________________________

Das besondere Buch: Ein Rezensionsversuch mit Bitte um anregende Beteiligung unter dr.muesch@berufskrankheiten.de

Francke / Gagel / Bieresborn
Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht
Inhalt und Überprüfung medizinischer Gutachten
Bildergebnis für Francke / Gagel / Bieresborn Der Sachverständigenbeweis im SozialrechtNomos ISBN 978-3-8487-3489-4

Problemlage: In ungefähr der Hälfte aller sozialgerichtlichen Verfahren
wird der dem Juristen fehlende medizinische Sachverstand durch Einholung medizinischer Gutachten ersetzt.
Aber: „Eine allgemeine gesetzliche Definition des Sachverständigen existiert nicht“ (Bieresborn, S. 56).
Kommentar: Es grenzt schon fast an Beleidigung, wenn Fachärzte von Sozialgerichten als sog. „Sachverständige“ Gutachtenaufträge erhalten, die quasi in Form von Musterpapieren keinerlei Unterscheidungen zwischen Arbeitsmedizin, Pneumologie oder Gynäkologie usw. treffen.

Lösungsansätze:

1.  Richterliche Gutachterauswahl ausschließlich nach Vorgaben der standesrechtlich geltenden (Fach-) Ärztlichen Weiterbildungsordnung!
2.
Jan Trienekens (ASU 12-2017): https://www.asu-arbeitsmedizin.com/article-795096-30010/zum-beitrag-r-holtstraeter-partnergesellschaften-von-aerzten-und-rechtsanwaelten-erlaubtldquo-asu-2016-11-784ndash786-.html

Fortsetzung folgt!

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Tovar, Joachim:
Das miese Spiel der Berufsgenossenschaften: Parteiische Sachverständige
TAZ vom 18. 2. 2008: www.taz.de/!5186434/
„Wen die Arbeit krank macht, braucht die Berufsgenossenschaften. Doch viele versuchen, ihre Zahlungen zu drücken: Sie beauftragen Gutachter, die Versicherte abweisen. Viele der bei den BGen gefragten Gutachter hätten Beraterverträge oder seien direkt an von BGen betriebenen Kliniken angestellt, sagt Bolm-Audorff. (…)Ulrich Bolm-Audorff, leitender Gewerbearzt des Landes Hessen und Mitglied des für Berufskrankheiten zuständigen Sachverständigenbeirats des Bundesarbeitsministeriums.“

Nach 20 Jahren immer noch sehr aktuell – oder? Kommentare erbeten unter dr.muesch@berufskrankheiten.de

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Bildergebnis für müsch franz h.
Regionalforum „Arbeitsmedizin“ am 15./16. Juni 2018 in der DASA Dortmund

Müsch, F. H.:
Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung

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Mehrere gleichsinnige Petitionen haben zu dem Thema „Beratende Ärzte“ der BG´en und § 2oo SGB VII folgenden Erfolg gezeitigt:

Deutscher Bundestag / Petitionsausschuß / Die Vorsitzende
Sehr geehrter Herr (…), der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 29. Juni 2017 beschlossen: Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesmisterium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/12958), dessen Begründung beigefügt ist.“

Kopien der Begründung  sind abrufbar unter dr.muesch@berufskrankheiten.de!

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BMAS, Pressemitteilung vom 01.08.2017:

„Am 1. August 2017 ist die 4. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Es wurden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

Leukämie durch 1,3-Butadien,
Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,
Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern,
Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und
Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.

Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.“

Genauere juristische Informationen zur 4. BKVÄndV/BGBl. I S. 2299 (Nr. 45)
liefert

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Allgemeines

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I

Neben den normalen klinischen Begutachtungen zur Diagnosesicherung und den darauf aufbauenden arbeitsmedizinischen Zusammenhangsgutachten sollten im Sinne von Obergutachten Doppelfachärzte berufen werden, die als Arbeitsmediziner über die jeweils infrage kommende eigene zweite Facharztausbildung – z. B. in Pneumologie, Dermatologie oder Neurologie etc. – verfügen.

II

Bei Berufskrankheiten-Verdachtsfällen mit infauster Prognose oder Todesfällen durch eine Berufskrankheit sollte eine rechtsmedizinische Zusatzbegutachtung angestrebt werden.

III

Für die unabhängige  „Arbeitstechnische Begutachtung von Berufskrankheiten“ (Dipl.-Ing. (FH) Hans-Ulrich Slavik, Chemnitz, 21. Mai 2015/s. u.) „… kämen Arbeitswissenschaftler, Gewerbeaufsichtsbeamte, TÜV-Experten, DEKRA-Fachleute (s. u.) aber auch selbständige Experten in Frage (Müsch, ASU 2015/s. u.).

Zitat

„Die Forderung danach, vor allem beamtete Gewerbeärzte zur Begutachtung heranzuziehen…Der engagierteste und kreativste unter Ihnen war Ludwig TELEKY…, der Anfang der 1920er Jahre als Staatlicher Landesgewerbearzt in Preußen nach Düsseldorf berufen wurde.“ (Elsner und Steinecke, VSA 2013)

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Zur Diskussion

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Dr. Ironymus:
Der schlechte Gutachter
Arbeitsmedizin etc. (ASU), 610, 8.2015
Kommentare erbeten unter dr.muesch@berufskrankheiten.de

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Petitionsausschuss empfiehlt Überprüfung medizinischer Gutachter
aerzteblatt.de, 15. Mai 2013

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Aus der Praxis

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Juvato GmbHJUVATO
„Juvato ist die professionelle Unterstützung in allen Belangen rund um die gesetzliche Unfallversicherung. Wir sind darauf spezialisiert, Ihren Ärger mit der Berufsgenossenschaft (im Folgenden: BG) aus dem Weg zu räumen…“

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Literaturhinweise

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.):
GdS-Tabelle / Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht
In: BMAS (Hrsg.): Versorgungsmedizin-Verordnung – Versorgungsmedizinische Grundsätze
CPI books, Leck 2009

Giesen, Th.:
Die rechtliche Sonderstellung der Berufskrankheiten (Teil I-VI)
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, 2008

Groneberg, D., Kütting, B.:
Die Bedeutung der rechtlichen Sonderstellung von Berufskrankheiten
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Editorial, 8/2008

Hollo, D. F., Schiltenwolf, M., Thomann, K. D.:
Entschädigung im SozialrechtVorschläge für eine einheitliche Bewertung von Gesundheitsstörungen im Sozialrecht
Deutsches Ärzteblatt, 20. März 2015
Zitat: „Angesichts der ausgeprägten Diskrepanzen zwischen einer nicht zutreffenden Definition der MdE und der tatsächlichen Entschädigungspraxis ist eine grundsätzliche Diskussion … wünschenswert und längst überfällig.“

Holtstraeter, R.:
Partnergesellschaften von Ärzten und Rechtsanwälten erlaubt
Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. 1. 2016 – BvL 6/13 Komplettes Profilbild von Rechtsanwalt Reinhard HoltstraeterArbeitsmedizin etc. (ASU), 784-786, 2016

Kilger, H.:
Ohne Schutz

© Greser & Lenz
faz.net vom 13. Juni 2012
Zitat: „Aber die Wirklichkeit ist: ein Mandat zum Beispiel über eine Berufskrankheit kann ein verantwortlicher Anwalt, wenn er gut ist, zu den gesetzlichen Sätzen nicht mehr ernsthaft übernehmen – der Mandant bleibt rechtlos.“

Koletzki de Salazar, D.:
Begutachtung von Berufskrankheiten im MDK Hessen
MDK Forum 3/2010, 15-16

Küpper, Th.:
Möglichkeiten und Grenzen der Leistungsbeurteilung

ASU, 598-602, 2015

Langer, Th. et al.:
Interessenkonflikte bei Autoren medizinischer Leitlinien
Deutsches Ärzteblatt, 836-842, 2012
(Cave: Bei der DGUV e. V. als Arbeitgeber handelt es sich um den privatrechtlichen Dachverband der Unternehmer-Haftpflichtversicherungen!)

Lenzen-Schulte, M.:
Was die Leitlinien den Ärzten verschweigen
FAZ, N 1, 28. 8. 2013

Ludolph, E.: Gesetzliche Unfallversicherung (Editorial)
In: Becher, St., Ludolph, E. (Hg.):
Grundlagen der ärztlichen Begutachtung
Grundlagen der ärztlichen BegutachtungThieme, Stuttgart 2012
„Die GUV … am 06. 07. 1984 kodifiziert, v. a. zur Abgeltung der Haftpflicht der Unternehmer …“

Meyer-Brodnitz, F. K.:
Die ärtzliche Begutachtung von Berufskrankheiten
Gewerkschaftszeitung 1928, S. 193-194

Müller, Rainer:
Bildergebnis für müller rainer bremen
Begutachtung in und durch Arbeits- und Sozialmedizin
In: Schröder-Bäck, P., Kuhn, J. (Hg.):
Ethik in den Gesundheitswissenschaften. Eine Einführung
Beltz Juventa, Weinheim, Basel, 358-369, 2006

Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Begutachtung
Arbeitsmedizin etc. (ASU), Editorial, 539-540, 2015
Zitat: „Obwohl es sich bei Berufskrankheiten (BK) um gesetzlich „bezeichnete“ Versicherungsfälle handelt, gibt es keine behördlichen Vorgaben zur Begutachtung.“

Müsch, F. H:
Berufskrankheiten-Todesfälle
Mit Toten gewinnt man keine Wahlen
Bildergebnis für berufskrankheiten-todesfälle auaArbeit und Arbeitsrecht 6/15, 353-355
Inhalt:
1 BK-Todesfälle im Jahre (2006-) 2013
2 Arbeitgeberhaftpflicht
3 Neue „meldpflichtige “ Berufskrankheiten
4 BK-Dunkelziffern
Zitat: „Ferner weisen die (Landes-) Sozialgerichtsakten…aus, wie Unternehmer-Haftpflichtversicherungen…“
5 Ausblick und Fazit

Schaar, P.:
Gutachterpraxis: Die Politik muß für Klarheit sorgen
Rheinischer Merkur, 34/2010, Interview

Stevens, A., Foerster, K.:
Über den Ursachenzusammenhang in der medizinischen Begutachtung
Med Sach 4/2003, 104-109

Stresemann, E., Benz, M., Norpoth, K., Piekarski, C.:
Inhalative Tests mit nativen Arbeitsstoffen – Ein Leitfaden zur Gutachtendiagnostik.
Dustri, München 2004
Hinweis: Durchführung nur durch Doppelfachärzte (Arbeitsmedizin plus Pneumologie).

Thomas, H. P., Triebig, G.:
Beurteilungsspielraum bei der Begutachtung von Berufskrankheiten nach § 551 Abs 1 RVO?
ASPMed, 112, 1992

Ulm, K.:
Exhumierungen – eine Untersuchung aus morphologischer, versicherungsmedizinischer und rechtsmedizinischer Sicht
Med.-Diss., Gießen 2008

Woitowitz, R.:
Eine Analyse ärztlicher Begutachtung aus arbeits-und sozialmedizinischer Sicht
Med. Diss., Erlangen 1967

Zimmermann, M. J.:
Bildergebnis für müsch franz h. dr. foerster
Die Floskeln der Gerichte
FAZ , Nr. 222 vom 24. September 2013
Kanzlei RÄ Dr. Zimmermann & Partner, Altes Rathaus zu Gustorf

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Veranstaltungen / Vorträge

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2018

Regionalforum Arbeitsmedizin 2018 am 15./16. Juni in der DASA Dortmund

Arbeits- und betriebsmedizinische Berufskrankheiten-Begutachtung

MedDir/OGMR a. D.  Franz H. Dr. Müsch, Arbeits- und Betriebsmediziner, Pneumologe, (Landes-)Sozialgerichtsgutachter, Düsseldorf

2016

Scharfenberg, F.
brandenburg.de Logo
Denkanstöße zum BK-Verfahren aus gewerbeärztlicher Sicht
XI. Potsdamer BK-Tage 20. und 21. Mai 2016

2014

„Workshop“: Begutachtung in der Thoraxchirurgie, Berufskrankheiten
Vorsitzende: Müsch, Steveling
Referenten: Ludolph, Nowak, Zeugner

23. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT),
Osnabrück , 2. 10. 2014, 10:00 Uhr

2013

31. Internationaler Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A), Düsseldorf 2013

Die Anerkennung von Berufskrankheiten – der Reformbedarf im Berufskrankheitenrecht (Federführung: IG-Metall)

Bolm-Audorff, U.:
Probleme bei der Begutachtung von Berufskrankheiten

Beyer, V.:
Qualitätssicherung in der Begutachtung der Berufskrankheiten

2012

Arbeitsschutzkonferenz zum Recht der Berufskrankheiten, Bremen  2012

Blome, O.:
Probleme der Beweisführung im Berufskrankheitenverfahren

2009

31. Internationaler Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A), Düsseldorf 2009

Medizinische Begutachtung von Berufskrankheiten
(Referenten: Müsch, Woitowitz, Brandenburg, Schoeller, Jansing, Kraus und Rothschild)
Rothschild, M.*:
Beitrag der Rechtsmedizin zur Begutachtung
*Prof. Markus Dr. Rothschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum zu Köln

2005

Symposium des Hessischen Sozialministeriums, Wiesbaden 2005
Das Sachverständigengutachten im Berufskrankheitenverfahren
(Ref.: Klein, Blome, Mayer, Bolm-Audorff, Bachmeier, Brandenburg, Woitowitz, Keller)

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