Diese Seite wird ab dem 1. Oktober 2017 durch Unterstützung von Herrn stud. iur. Jan TRIENEKENS, Marburg, als studentischem Mitarbeiter erstellt.
Krankheitsbilder / BK-Nrn. : alle Berufskrankheiten mit Todesfolge!:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006
Weiterbildungsordnung
Anzeigepflichtige Berufskrankheiten mit Todesfolge werden indirekt angesprochen: „Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung“! (BÄK: MWBO i. d. F. v. 2008)
Aktuelles
Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Todesfälle – Anhaltendes Hochplateau seit 2005Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 9/18, 530 ff.
Zitat: „Bei Berufskrankheiten mit möglicher Todesfolge sollte daher zur Klärung der Kausalitätsfrage immer eine rechtsmedizinische Begutachtung angestrebt werden. Das klingt so banal…“
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Jan Trienekens (ASU 12-2017)
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/article-795096-30010/zum-beitrag-r-holtstraeter-partnergesellschaften-von-aerzten-und-rechtsanwaelten-erlaubtldquo-asu-2016-11-784ndash786-.html
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„Wie die Menschen sterben, sagt etwas darüber, wie wir leben“
⌊ – und arbeiten! ⌋
(Forensiker Michael Tsokos, Welt am Sonntag, 25. 9. 2016)
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Berufskrankheiten-Todesfälle – Keine robuste Trendwende!
https://www.berufskrankheiten.de/wp-content/uploads/2012/01/AuA-0516-283-ff-2.pdf
Müsch, F. H., Arbeit und Arbeitsrecht, 5/16
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Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Todesfälle
Arbeitsmedizin etc. (ASU), 548 ff., 2015
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Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Begutachtung (Editorial)
Arbeitsmedizin etc. (ASU), 539, 2015
Zitat : „Obwohl es sich bei Berufskrankheiten (BK) um gesetzlich „bezeichnete“ Versicherungsfälle handelt, gibt es keine behördlichen Vorgaben zur Begutachtung … zur Verfahrensoptimierung … Hinzuziehung von Rechtsmedizinern.“
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„Mit Leichen gewinnen Sie keine Wahlen“ – Heike Korzilius im Gespräch mit dem Präsidenten Bajanowski (Essen) und 1. Vizepräsidenten Rothschild (Köln) der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (Deutsches Ärzteblatt vom 14. November 2014).
Kommentar: Aufklärung aber auch Begutachtung (z. B. spätestens im Auftrag von Sozialgerichten) von Intoxikationen und Todesfällen bei Berufskrankheiten-Opfern sind eine anspruchvolle Aufgabe für Rechtsmediziner!
Zitat
„Anordnung einer Obduktion: Die Obduktion soll…Berufskrankheiten identifizieren.“ www.bestattungen.de; Zugriff 06.04.2012
Cave
Juristen sind der Meinung, daß als Zufallsbefunde bei Obduktionen aufgedeckte Krankheiten i. S. einer BK nicht anzeigepflichtig sind – Stellungnahmen erbeten unter dr.muesch@berufskrankheiten.de.
Literaturhinweis
Madea, B.:
Sinkende Obduktionsraten und ihre Auswirkungen
arzt & karriere, Frühjahr 2014, Evoluzione Media (Evoluzione Media A. G.)
Müsch, F. H:
Berufskrankheiten-Todesfälle
Mit Toten gewinnt man keine Wahlen
Arbeit und Arbeitsrecht 6/15, 353-355
Inhalt:
1 BK-Todesfälle im Jahre (2006-) 2013
2 Arbeitgeberhaftpflicht
3 Neue „meldepflichtige “ Berufskrankheiten
4 BK-Dunkelziffern
Zitat: „…durch Steigerung der Obduktionsquote BK-Fälle aufzudecken…“
5 Ausblick und Fazit (S. 355 s. u.)
Zitat: „…Rechtsmediziner sogar in den Ärztlichen Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ des BMAS berufen…“
Rezension: „Die in der letzten Spalte Ihres Artikels auf S. 355 gemachten Statements unterschreibe ich voll. Ich habe Ihren Artikel daher auch dem Präsidenten unserer Fachgesellschaft ⌈s. o.⌋ zur Kenntnis gegeben.“ (Prof. Dr. R.: persönl. Mitteilung).
Ulm, K.:
Exhumierungen – eine Untersuchung aus morphologischer, versicherungsmedizinischer und rechtsmedizinischer Sicht
Med.-Diss., Gießen 2008
Vorträge/Veranstaltungen
IQN-Fortbildungsveranstaltung, Düsseldorf 2014:
Die Leichenschau – was muß der Arzt beachten?
Rothschild, M.*:
– Der Tod hat viele Gesichter…
– Woran stirbt der Mensch?
Kommentar: Todesfälle durch anzeigepflichtige Berufskrankheiten sind indirekt mit angesprochen – ob sie bei der Veranstaltung (zertifiziert mit 4 Punkten) auch tatsächlich thematisiert wurden, ist hier nicht bekannt.
31. Internationaler Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Düsseldorf 2009
Medizinische Begutachtung von Berufskrankheiten (Mod.: Dr. Müsch)
Rothschild, M.*:
Beitrag der Rechtsmedizin zur Begutachtung
*Prof. Markus Dr. Rothschild, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum zu Köln
117. Internistenkongreß, Wiesbaden 2011
Müsch, F. H.:
Morbidität und Mortalität internistischer Berufskrankheiten
– Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie, Kardiologie, Nephrologie und Pneumologie –
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Fundgrube
DER SPIEGEL 10/1994
„WIR LASSEN SIE STERBEN“
Zitat: „Wir lassen die Menschen sterben“, hat Friedrich Pappai, langjähriger Unterabteilungsleiter für Sozialversicherungsfragen im Bundesarbeitsministerium, das System der Erkenntnisgewinnung beschrieben: „Und wenn wir nach 20 Jahren genügend Tote haben, dann wissen wir, daß das von einem bestimmten Stoff kommt.“
Autorenangaben erbeten unter dr.muesch@berufskrankheiten.de