Rehabilitation

 

Krankheitsbilder / alle BK-Nrn.:

Amtliche Merkblätter / Wissenschaftliche BK-Begründungen

Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006

Weiterbildungsordnung (BÄK: MWBO i. d. F. v. 2008):
Anzeigepflichtige Berufskrankheiten finden keinerlei Erwähnung!
Weiterbildungszeiten in der Arbeitsmedizin sind nicht vorgeschrieben!

Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI):
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
„Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können erbracht werden… 2. medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben…“ (§ 31 Absatz 1 SGB VI / vgl. „Gemeinsame Richtlinien der Träger der  Rentenversicherungen…vom 5. Sept. 1991“)

Aktuelles

Berufskrankheiten-Todesfälle – Keine robuste Trendwende!

https://www.berufskrankheiten.de/wp-content/uploads/2012/01/AuA-0516-283-ff-2.pdf
Müsch, F. H., Arbeit und Arbeitsrecht, 5/16

 

Literaturhinweise

Bahemann, A.:
Arbeitsagenturen

In: Hallier, E., Letzel, S., Nowak, D. (Hrsg.):
Medizinische und berufliche Rehabilitation
ecomed MEDIZIN, Heidelberg…Frechen… u. a. 2013 (s. u.)

Hess-Gräfenberg, R.:
Zukunft der Arbeitsmedizin: „Prävention vor Reha vor Rente“
Rheinisches Ärzteblatt, 17, 2012

Manteuffel, von, L.:
Medizinische Rehabilitation – Arbeitswelt wid zum Kernthema
Deutsches Ärzteblatt, A 2196-2198, 2013

Müsch, F. H.:
Interdisziplinäre Aspekte pneumologischer Berufskrankheiten
Arbeitsmedizin etc. (ASU), 333ff., 2016

Zitat: „…Pneumologische Berufskrankheiten…auf interdisziplinären Kongressen…zu behandeln…und dazu möglichst auch Rehabilitationsmediziner mit einzuladen!“

Müsch, F. H:
Berufskrankheiten-Todesfälle
Mit Toten gewinnt man keine Wahlen
Bildergebnis für berufskrankheiten-todesfälle auaArbeit und Arbeitsrecht 6/15, 353-355
Inhalt:
1 BK-Todesfälle im Jahre (2006-) 2013
2 Arbeitgeberhaftpflicht
3 Neue „meldpflichtige “ Berufskrankheiten
Zitat: „(SGB IX) Rehabilitation: Fehlanzeige!“
4 BK-Dunkelziffern
5 Ausblick und Fazit

Rühs, C.:
Zur grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Dr. Kovač, Hamburg 2012

Veranstaltungen / Vorträge

Müsch, F. H.:
Morbidität und Mortalität internistischer Berufskrankheiten
– Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie, Kardiologie, Nephrologie und Pneumologie –
117. Internistenkongreß, Wiesbaden 2011

Müsch, F. H.:
Lumbalsyndrom durch Ganzkörper-Vibrationsbelastung
(Vortrag und Posterpräsentation)
Rheumatologische Probleme am Arbeitsplatz – Gemeinsamer Kongreß der Schweizerischen  Gesellschaften für Rheumatologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Arbeitsmedizin, Zürich 1991

 

BUCHREZENSIONEN

I

Müsch, F. H.: Berufskrankheiten, WVG 2006


C. Brock,
Neubrandenburg, Ärzteblatt Mecklenburg- Vorpommern vom 1. 1. 2008:
„…das gelungene Werk…für…Ärzte in Rehabilitationskliniken eine wichtige Informationsquelle.“

II

Hallier*, E., Letzel, S., Nowak, D. (Hrsg.):
Medizinische und berufliche Rehabilitation
Schwerpunktthema „DGAUM-Jahrestagung 2012“
ecomed MEDIZIN, Heidelberg…Frechen… u. a. 2013
(*- mit drei Beiträgen als Fachautor.)

Medizinische und berufliche Rehabilitation

Titelbild

Kein Kommentar.

Ansprüche

1.) Nutzungsmöglichkeit als Nachschlagewerk
2.) Orientierungshilfe für Betrieb, Praxis und Klinik
3.) Verbindung klinischer Rehabilitation mit betrieblicher Wiedereingliederung

Geltungbereich

Berufkrankheiten (BK) werden laut Stichwortverzeichnis nur auf Seite 142 behandelt. (Inwieweit die verschiedenen Reha-Kostenträger ungemeldete (BK – Dunkelziffer- Problematik!) oder fälschlicherweise nicht anerkannte Berufskrankheiten mitbetreuen, wird offensichtlich nicht thematisiert.)

Das für den Arbeitsbereich der Betriebsmediziner (§ 3 „Aufgaben der Betriebsärzte“) maßgebliche Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wird im Stichwortverzeichnis überhaupt nicht erwähnt!

Geleitwort

Leider vermeidet es Dr. med. v. d. Leyen als zuständige Berufkrankheiten-Bundesministerin sowohl die Berufskrankheiten-Tabuisierung (z. B. Behinderungen durch Berufskrankheiten – z. Zt. 73 Entitäten) anzusprechen, als auch zu erklären, wie im Rahmen des aus ihrem Hause stammenden  ASiG (s. o.) den Betriebsmedizinern  für die „betriebliche  Wiedereingliederung“ sog. Einsatzzeiten eingeräumt werden sollen.

Daß „Mit der verlängerten Lebensarbeitszeit…“ sich die arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Entstehung von Berufskrankheiten verschlimmern könnten, ist als Thema einer Ethik in der Arbeitswelt der zuständigen Ministerin auch in ihrem Geleitwort nicht der Rede Wert gewesen. Stattdessen fragt sie „…uns…“ anstelle ihres Vorgängers im Amt: „Welche Auswirkungen hat eine längere Lebensarbeitszeit generell auf die Gesundheit?“ Das Referat „Arbeitsmedizin“, das es in ihrem Arbeitsministerium nicht mehr gibt, hätte sicherlich die passende Antwort gewußt…!

Ferner wird die Tatsache, daß in der „Ärztlichen Weiterbildungsordnung“ beim Thema „Rehabilitation“ die Berufkrankheitenlehre quasi eliminiert wurde bzw. auch keine arbeitsmedizinischen Weiterbildungszeiten gefordert werden (s. o.), von der Berufskrankheiten-Bundesministerin nicht angesprochen!

Vorwort der Herausgeber

Zitat: „…Arbeitsmediziner haben…aufgrund sowohl ihrer Expertise zu den medizinischen Vorgängen als auch ihrer Kenntnis der Arbeitsplätze- und Bedingungen eine wichtige Brückenfunktion, die in der Rehabilitation bislang viel zu wenig genutzt wird.“
Dieser Kollegenschelte muß entgegengehalten werden, daß die entscheidende Brücke von der „Arbeitsmedizin“ selbstverschuldeterweise (Aufgabe der klinischen Arbeitsmedizin) abgebrochen wurde: es gibt keine Kassenzulassung für Arbeitsmediziner, keine kassenärztliche Sicherstellungsgewähr für die arbeitsmedizinische Betreuung der Bevölkerung. Einfach ausgedrückt: Rehabilitationsmediziner können nicht per Überweisungsschein Arbeitsmediziner konsiliarisch ansprechen. Inwieweit umgekehrt Arbeitsmediziner sich um eine Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“ bemühen müßten, wird von den arbeitsmedizinischen Herausgebern nicht thematisiert!

Autorenverzeichnis

Die Dienststellenangaben zu den Autoren der 26 Fachbeiträge lassen eine weitgespannte Behandlung des vielschichtigen Themas erwarten. Leider wurde dabei versäumt mitzuteilen, ob auch Autoren mit Rehabilitationsgebiets- oder Zusatzbezeichnung teilgenommen haben. Neben vielerlei Verbandsfunktionären als Autoren vermißt man leider aber auch offizielle Vertreter von medizinisch-wissenschaftlichen Rehabilitationsgesellschaften im Autorenverzeichnis!
Daneben irritiert aber vor allem, daß eine Vielzahl der namhaften Autoren des Buches bei der „DGAUM-Jahrestagung 2012“ gar nicht aufgetreten sind! Umgekehrt ist festzustellen, daß die meisten Kongreßvorträge zu Rehabilitation I und II bzw. die entsprechenden Posterbeiträge zur Rehabilitation im vorliegenden Band keine Berücksichtigung finden.

Resumee

Entgegen der Formulierung auf der Titelseite „Schwerpunktthema Jahrestagung DGAUM 2012“ handelt es sich nicht um einen arbeitsmedizinischen Kongreßband.

Empfehlung

Aufgrund des Gesamteindrucks des fachlichen Teil des Werkes (Autoren- und Themenvielfalt über eine  Gesamtseitenzahl von 464!) wäre es angeraten, für die Rezension einen Autor zu finden, der nicht allein durch die arbeitsmedizinische Brille liest, sondern auch eine Rehabilitationsweiterbildung aufweist – ein Doppelfacharzt also!

Vielleicht läßt sich auch einmal an einen gemeinsamen Kongreß „Rehabilitation und Arbeitsmedizin“ wie 1991 in Zürich geprobt (s. o.) denken – das vorliegende Buch könnte dazu durchaus wegweisend sein! (Müsch)

PS: Würde eine Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin und Rehabilitation“ als überladen erscheinen?

III

 

Prof. Dr. Tilman Keck (Hrsg.), Krankenhaus der Elisabethinen, Graz

Stimmprothesen und Stimm-/Schluckrehabilitation

UNI-MED Science, Bremen 2013

Hinweis: Diese Buchempfehlung bezieht sich auf die BKV – Nr. 41 04: Kehlkopfkrebs durch Asbestfaserstaub sowie 13 19: Larynxkarzinom / säureh.  Aerosole.

T. Brusis (persönliche Mittlg. vom 24. 2. 2014)

In der Stimmrehabilitation von Kehlkopflosen haben sich die Stimmprothesen in den letzten 20 Jahren gegenüber der Speiseröhrensprache und den Servox-Sprechhilfen eindeutig durchgesetzt. Heute gehört die primäre Implantation einer Stimmprothese während der Laryngektomie zum Goldstandard. Bei sog. Altfällen oder bei der Unmöglichkeit einer primären Stimmversorgung kann auch eine sekundäre Implantation durchgeführt werden. Der Autor Tilman Keck sowie weitere Co-Autoren beschäftigen sich ausführlich mit der Geschichte, Indikation und Implantation der Stimmprothesen, die sich heute bewährt haben. Außerdem geben sie wichtige Hinweise zur Schluckrehabilitation nach Laryngektomie.
Im ersten Kapitel werden die historische Entwicklung der Stimmrehabilitation mit verschiedenen akustischen und pneumatischen Geräten sowie unterschiedliche operative Verfahren dargestellt. Dann beschreiben die Autoren das operative Vorgehen und einschließlich der Myotomie und geben Empfehlungen für die Gestaltung des Tracheostomas. Anschließend geben sie Hinweise, welche Stimmprothese-Systeme heute verfügbar sind und schildern ihre Vor- und Nachteile. Als Indikation für einen Stimmprothesenwechsel wird eine Aspiration durch eine undichte Kunststoffprothese, eine verschlechterte Sprechqualität oder ein höherer notwendiger Sprechdruck, eine Fistelerweiterung sowie eine Weichteilschrumpfung angegeben. Die oft schwierigen Probleme bei der Nachbehandlung sind ausführlich und kenntnisreich behandelt.
Abschließend beschäftigen sich die Autoren mit Hilfsmitteln zur Rehabilitation, wie einer olfaktorischen Riechhilfe und Kanüleneinsätzen für das fingerfreie Sprechen. Dann geben die Autoren einen Rückblick über die bisherige Entwicklung und einen Ausblick auf die noch ungelösten Fragen (z. B. Biofilmbildung).
Unter Mithilfe erfahrener Co-Autoren ist dem Autor Keck ein wertvolles Kompendium gelungen, welches für jeden, der Laryngektomien und deren Nachbehandlung durchführt, eine wichtige Hilfe sein kann. Gleichzeitig kann es auch als Nachschlagewerk für den niedergelassenen Arzt dienen, der in seiner Sprechstunde laryngektomierte Patienten betreut. Das kleine Lehrbuch ist mit vielen instruktiven fotografischen Abbildungen ausgestattet. Dieser wichtigen Neuerscheinung wird eine weite Verbreitung gewünscht.

Prof. Dr. med. T. Brusis
Institut für Begutachtung
Dürener Str. 199-203
5o931 Köln

 

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Berufskrankheiten: arbeitsbedingte Todesursache Nummer eins

Dokumentart: Zeitschrift/Zeitschriftenartikel in Zeitschrift: Die BG,  Heft: 123. Jahrgang, Heft 2, Febr. 2011, Seite: 57-60,  Autor: Müsch, Franz H.
Referenznummer:  R/ZS0156/8625

 

Preisfrage: Wie werden Anwendungen in Reha-Kliniken angewendet?

 

 

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