Aktuelles

 

Schüler auf einer Treppe vor dem Reichstag in Berlin: Die Geschichte der DDR wird im Unterricht teils einseitig dargestellt. (Quelle: imago images)

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_86766070/ddr-im-unterricht-so-verzerren-wir-das-geschichtsbild-bis-heute.html

PERSÖNLICHE ASSOZIATIONEN:

Die sieben (bzw. acht) Kreuze stehen hinterm Reichstag am Spreeufer in Berlin zum Gedenken an die Mauer-Todesopfer zu DDR-Zeiten.

Zahlenmystisch drängt sich der Gedanke auf, dass sie auch auf die ca. sieben gesamtdeutschen tödlichen Arbeitsopfer p. d. durch Berufskrankheiten verweisen könnten – unter Berücksichtigung der Dunkelzifferproblematik sind auch acht (!) Berufskrankheiten-Todesfälle tagtäglich nicht auszuschließen.

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2020

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1. Mai 2020

PREISFRAGE
Wie viele Berufskrankheiten-Opfer sterben am „Tag der Arbeit“ an Berufskrebs, Berufsallergien etc.

Empfehlung: Fragen Sie den DGB-Referenten auf der „1. Mai“-Kundgebung!!!
PS: Kennen Sie den Versichertenvertreter Ihrer Berufskrankheiten-Versicherung?

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COVID-19 als Berufskrankheit?:

FOKUS/SZ/dpa: 03.04.2020
RKI: 2300 medizinische Mitarbeiter mit Coronavirus infiziert“

Preisfrage:
Wieso schweigt der zuständige Berufskrankheiten-Bundesminister (HEIL, SPD) dazu?(vgl. Berufskrankheit-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV)

Kommentar (Müsch):

Nach einschlägigen Erfahrungen u. a. mit Lungentuberkulose und AIDS als ärztlicherseits anzeigepflichtige (§ 202 SGB VII) „Berufskrankheiten“ (BK) möchte ich Sie darauf hinweisen, daß auch die Corona-Virus-(Todes-) Fälle von Beschäftigten im (Krankheits- und) Gesundheitsbereich wie folgt BK-rechtlich, d. h. als Versicherungsfall erfaßt sind:

Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“ (Berufskrankheit-Nr. 31 01 Anlage 1 BKV)

Damit ist nicht nur die Anzeigepflicht (s. o.) gesetzlich geregelt, sondern vor allem auch die Prävention nach dem SGB VII („mit allen geeigneten Mitteln“!). Die dafür maßgebliche Instanz ist das Referat III b 1 der Abteilung III („Arbeitsschutz“) des Bundesarbeitsministeriums (BMAS):

D. h. für die zu verhindernden Fälle von „Berufskrankheiten“ durch Corona-Viren in der Ärzteschaft einschließlich Personal ist als „Berufskrankheiten“-Bundesminister (SGB VII und BKV) Hubertus HEIL (SPD) und nicht der Bundes-Gesundheitsminister (SGB V) Jens SPAHN (CDU) zuständig!

Hinweis: Gleichsinniger Text wurde  dem Deutschen Ärzteblatt, dem BMAS und dem BMG bereits am  29. 3. 2020 (!) per Mail zur Kenntnis gebracht!

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A+A 2019
Messe Düsseldorf
36. Internationale Fachmesse mit Kongreß
„Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Erlebnisbericht vom 6. 11. 2019

Wenn schon der Veranstalter (Basi) in Sankt Augustin unter einem Dach mit der sog. „DGUV“ (wie immer ohne e. V.!) unter einem Dach lebt, spiegelt sich das „natürlich“ auch im AplusA-Erscheinungsbild wieder. Wenn jemand DGUV raus gerufen hätte, wäre der ganze Betrieb zusammengebrochen.

Dabei handelt es sich bei diesem Verein (vgl. ADAC e. V. oder DFB e. V.!) hauptberuflich um den Dachverband der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger, der zur Tarnung „Unfallversicherung“ vorschützt und Berufskrankheiten tabuisiert : „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ ( e. V.).

Getragen wird dieses Gebilde selbstverwaltungstechnisch (§ 29 SGB IV) von den Gewerkschaftsfunktionären, die am DGB-Stand (Halle 10) zwar keinerlei Berufskrankheiten-Informationsmaterial anboten,  aber augenzwinkernd einräumten, dass sich die Berufskrankheiten-Todesfallzahlen der Gewerkschaftsmitglieder von selbst regeln würden, weil es bald kaum noch beitragszahlende Kollegen geben wird…

Fortsetzung folgt!___________________________________________________________

A+A  2019
Messe Düsseldorf

36. Internationale Fachmesse mit Kongreß
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Kongreßmotto: DER MENSCH ZÄHLT.

– und mehr noch: DER MENSCH ZAHLT:

„DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK…
KONGRESSVERANSTALTER(Basi) e. V
KAUFEN SIE IHR KONGRESSTICKET…
Tageskarte 155,00 €

Ob Berufskrankheiten- und Arbeitsunfallopfer, Arbeitsunfähige, Behinderte, Rentner oder Auszubildende – Sondertarifeerhalten, erfahren Sie unter

Bildergebnis für basiwww.basi.de
Phone: 02241/231-6000/Fax: 02241/231-84 6000/Email: info@basi.de

Bruno ZwingmannBruno Zwingmann/Geschäftsführer

Statement zum A+A Kongress 2019 von Bruno Zwingmann (Basi e. V.):
Berufskrankeit: FEHLANZEIGE,  Arbeitsunfall: FEHLANZEIGE  –
also auch kein Wort über arbeitsbedingte Todesfälle (z. B. durch Berufskrebs etc.)!

– Alles klar? –

Gibt`s das? : 2019 feiert die Internationale Arbeitsorganisation (IAO/ILO) als Sonderorganisation der UN ihr hundertjähriges Bestehen.

Bildergebnis für ILO Deutschland

Aber: „ILO-Deutschland“ ist nicht mehr mit einem Stand auf der A+A vertreten???

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Neuer Job für Frau Dr. med. von der Leyen:
Berufskrankheiten: 160.000 Todesfälle pro Jahr in der EU

Ursula von der Leyen freut sich nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse im Plenarsaal. Die CDU-Politikerin wird die neue Präsidentin der EU-Kommission.

Dresdner Neueste Nachrichten (17:19 17.07.2019) : „Ursula von der Leyen freut sich nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse im Plenarsaal. Die CDU-Politikerin wird die neue Präsidentin der EU-Kommission. Quelle: Michael Kappeler/dpa“

RÜCKBLICK

– Bilanz einer Ministerin –
Berufskrankheiten-Todesfälle
https://www.berufskrankheiten.de/wp-content/uploads/2016/10/AuA-0614-353-ff-3.pdf

Zitat: „Frau Dr. med. von der Leyen (CDU) war als Medizinerin bislang die einzige Berufskrankheiten-(BK-)Bundesministerin. In ihrer vierjährigen Amtszeit verstarben hochgerechnet etwa 10.000 Beschäftigte an einer BK, überwiegend durch Berufskrebs – ohne irgendeine Form einer öffentlichen Anteilnahme.“

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Gewerkschaftliches Selbstverwaltungs-Desaster
Berufskrankheiten-Todesfälle
Arbeit und Arbeitsrecht (AuA) 6/19
Franz H. Müsch

Gewerkschaftliches Selbstverwaltungs Desaster AuA 0619

Bild: ra2 studio/stock.adobe.com

Artikel als PDF öffnen:
Gewerkschaftliches Selbstverwaltungs Desaster, AuA 0619 348 ff (*.pdf)

Quintessenz: Bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (sog. „Berufsgenossenschaften“) handelt es sich um öffentlich-rechtliche Unternehmer-Haftpflichtversicherungen (!!!), die paritätisch von Gewerkschaftsfunktionären mitgetragen werden („Selbstverwaltung“: genial-oder?)! Deren Dachverband (getarnt als „DGUV“:  eine NGO-Konstruktion!) wird darüber hinaus auch noch staatlich/steuerlich bevorzugt behandelt: es handelt sich nämlich um einen anerkannten eingetragenen Verein (e. V)!

Sozialpolitische Literaturergänzung:

Mihm, Andreas:
Zu schwach
FAZ, 11. März 2019, Seite 15
Zitat: „Die Selbstverwalter müssen sich fragen, warum sie so schwach sind (…) Ihnen fehlt eine tiefe gesellschaftliche Verankerung.“

Creutzburg, Dietrich:
Wie die Gewerkschaften die SPD zerstörten
FAZ, 4. Juni 2019, Seite 15
Zitat: „…entschloss sich die SPD, alles zu tun, was die Gewerkschaften verlangten.“
Preisfrage: Warum verschweigen SPD-Arbeitsminister die Berufskrankheiten-Todesfälle?

Angermaier, Max:
Friedhofsruhe als Ziel des berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzes?
Forum BG (forum-bg@forum-bg.de)
Zitat: „Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung sich vor allem durch angepasstes Verhalten und weniger durch konsequente Interessensvertretung auszeichnen.“

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Forum für medizinische Fortbildung (Fomf), Block H: ARBEITSMEDIZIN
18.5.2019, Sartory-Säle in Köln
„REFRESHER“
Berufskrankheiten
Dr. med. Andreas Pinger
Universitätsklinikum zu Köln
Interessenskonflikte: keine

Eindrücke eines Teilnehmers (Kursgebühr 95 €):

Einleitend muß zur Folie „Berufskrankheiten heute-“ unter dem „so called REFRESHER„-Motto ein Artikel aus d. J. 2013 (!) herhalten. (Der anhaltende Anstieg der Berufskrebs- und Berufsallergie-Todesfallfälle 2016 und 2017 fällt somit zeitlich aus dem Rahmen!).

Der fachliche Teil beginnt unkritisch und ohne Not mit einem Bekenntnis zu der die Arbeits- und Betriebsmedizin beherrschende Hintergrundorganisation, als NGO bekannt unter DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.!
Während schon im Name Berufskrankheiten (§  9 SGB VII) verschwiegen (!) werden, wird bezüglich deren Hauptaufgabe als Dach-/Spitzenverband der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger (gerne verniedlichend als „BG/Berufsgenossenschaften“ bezeichnet) trotz § 104 SGB VII konsequente Intransparenz praktiziert – cui bono?

Fortsetzung folgt!

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Aufruf zum
1. Mai 2019

Hinweise zum Gedenken an tagtäglich sieben Berufskrankheiten-Todesfall-Opfer () auf gewerkschaftlichen Veranstaltungen zum Tag der Arbeit sind erbeten unter dr.muesch@berufskrankheiten.de – besten Dank!___________________________________________________________

23. April 2019
Deutsches (Kassen-) Ärzteblatt
Zahl staatlicher Gewerbeärzte stark gesunken

„Die Zahl der Gewerbeärzte ging demnach von bundesweit 109 im Jahr 2007 auf 68 im Jahr 2017 zurück.“

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102567/Zahl-staatlicher-Gewerbeaerzte-stark-gesunken

Hinweis: VDSG / Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte
Korrespondenzadresse: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Geschäftsbereich 4, „Don Bosco“-Str. 1, 66119 SAARBRÜCKEN

Persönliche Auskünfte als ehemaliger VDSG-Geschäftsführer und Obergewerbemedizinalrat/OGMR in NRW erteilt dr.muesch@berufskrankheiten.de.

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Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. und der Deutsche Sozialrechtsverband e.V. freuen sich, Sie zu ihrer ersten gemeinsamen Tagung am 5. 4. 2019 ins BSG in Kassel einzuladen:

Thema »Einzelfallgerechtigkeit versus Gemeinwohlinteresse?«
(https://www.sozialrechtsverband.de/pdf/2019-04/Programm.pdf)

Begrüßung: Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des BSG
Hinweis: Als ehemaliger Abteilungsleiter (III/Arbeitsrecht und (?) Arbeitsschutz) im “Berufskrankheiten” – Bundesministerium (BMAS) zuständig für Berufskrankheiten- “Prävention nach dem SGB VII” (s. u.) und Arbeits- und Betriebsmedizin (Abtlg. III/III b 1).

Vortrag: Gesetzesvorbereitung zwischen Systemgerechtigkeit, politischen Vorgaben und Partikularinteressen
Hans-Ludwig Flecken, Abteilungsleiter BMAS, Abteilung IV (Sozialversicherung und (?) Alterssicherung)
bmas_flecken_hans_ludwig_uskHinweis: BMAS-Abtlg IV/IVa4: SGB VII und BKV !

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ACHTUNG         ACHTUNG         ACHTUNG       ACHTUNG

1. April 2019
Kein Aprilscherz:

Für die Website „www.berufskrankheiten.de“ werden Mitarbeiter/-innen mit der Option einer späteren Übernahme gesucht!

Kontaktaufnahme erbeten unter dr.muesch@uni-bonn.de – besten Dank!

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Jahrestagung der DGAUM 2019
Messe in Erfurt

– D R O H – „BRIEFE MIT SCHARFER MUNITION“

„Gesendet: Samstag, 16. März 2019 um 12:00 Uhr
Von: „Bernhardt, Sabine“ <Bernhardt@rg-web.de>
An: Kein Empfänger

Betreff: Informationen zur Jahrestagung der DGAUM 2019

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
im Auftrag der DGAUM möchte ich Ihnen folgende Informationen weiterleiten:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie vielleicht schon vernommen haben, wurden an ganz unterschiedliche Adressaten, darunter u.a. auch Mitglieder des Vorstandes der DGAUM, Briefe mit scharfer Munition gesendet. Ein Anschreiben lag diesen Briefen nicht bei. Die zuständigen Polizeibehörden wurden umgehend informiert und haben die Ermittlungen aufgenommen.
Inzwischen liegt eine Bewertung der Gefährdungssituation durch das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Dort heißt es u.a., dass in „der Gesamtschau auf Grundlage der bislang vorliegenden Erkenntnisse […] eine konkrete Gefährdung der Angeschriebenen (objekt- aber auch personenbezogen) momentan als nicht gegeben erachtet.“ wird, und „[…] weitere Aspekte, die eine konkrete Gefährdung begründen würden“ fehlen.
Da uns aber sehr daran gelegen ist, dass Sie sich auf der Tagung sicher fühlen, haben wir mit der Polizei in Erfurt die Sicherheitslage besprochen. Wir werden während der Tagung in Kommunikation zu ihr stehen, außerdem wird die Polizei sichtbare Präsenz zeigen. Sie ist ebenfalls über die weiteren Veranstaltungen (z.B. Gesellschaftsabend) außerhalb der Messe Erfurt informiert. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter der Messe Erfurt und der RG GmbH sensibilisiert, Auffälligkeiten sofort zu melden.
Wir denken, dass wir mit diesem Vorgehen adäquat auf die Sendungen reagieren. Wir alle sollten uns dadurch nicht daran hindern lassen, die Tagung als einen Ort der angenehmen Zusammenkunft und der wissenschaftlichen Diskussionen anzusehen.
Herzliche Grüße
Ihre Tagungsleitung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich dadurch für Sie nichts ändert, dass es aber zu erhöhten Wartezeiten bei der Anmeldung und Registrierung kommen kann. Bitte tragen Sie während des Kongresses Ihr Namensschild sichtbar bei sich. Bitte haben Sie für stichprobenartige Kontrollen ein Ausweisdokument dabei.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bernhardt
Teamleiterin Operation

RG Gesellschaft für Information
und Organisation mbH
Würmstr. 55
82166 Gräfelfing
Telefon: +49 89 8989948-113
Fax: +49 89 89809934
E-Mail: bernhardt@rg-web.de
Internet: www.rg-web.de

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Aufruf: Zur Automobil-Abgase/-Fahrverbote-Diskussion:

Gibt es Fälle von obstruktiver Taxifahrer-Bronchitis („so called COPD“), Taxifahrer-Pneumokoniosen oder gar malignem Bronchialkarzinom bei Taxifahrern als anerkannte Berufskrankheit?

Wenn Nein: warum nicht?

Hinweise erbeten unter – dr.muesch@berufskrankheiten.de – besten Dank!

(Vgl. CICERO-Köhler-Müsch-Leserbrief: s. u.!)

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Achtung: Neue Berufskrankheit

Profifußballspieler erkranken in Studien häufiger und früher an ALS

Profifussballspieler-erkranken-in-Studien-haeufiger-und-frueher-an-ALS (www.aerzteblatt.de)

Deutsches (Kassen-)Ärzteblatt, Dienstag, 5. März 2019

ALS: „Untergang von Motoneuronen in Gehirn und Rückenmark“

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23. 1. 2019

ZDF Zoom
ZDF: Mi., 23.01.2019, 22:45 Uhr: BERUFSKRANKHEITEN

Krank und keiner zahlt – Der Streit mit den Berufsgenossenschaften

– Film von Sanaz Saleh-Ebrahimi und Daniel Drepper –

Zitat:
„Die Gewerbeärzte der Bundesländer, die einzige unabhängige Instanz im Verfahren, werden immer weniger.“

Kommentar zur Sendung:
1) Berufskrebs  als arbeitsbedingte Todesursache Nr. 1 („so called total burn out„): Fehlanzeige!
2)  § 104 SGB VII-Problematik: Fehlanzeige!
Die Gewerkschaften sind Dank der hochgelobten „Selbstverwaltung“ Mitträger bei allen angesprochenen Mißständen, vor allem aber ertragen sie es, daß die  sog. „Berufsgenossenschaften“ vornehmlich die Unternehmerhaftpflicht – Versicherungsträgerschaft wahrnehmen – und zwar mit struktureller Unterstützung durch Gewerkschaftsfunktionäre (cui bono?).
Im Berufskrankheiten-Verfahren stehen somit den Arbeitsopfern als Kläger in Wahrheit die von Gewerkschaften paritätisch mitversorgten gesetzlichen
Unternehmerhaftpflicht-, Berufskrankheiten- und Arbeitsunfall-Versicherungsträger“ als Beklagte (!) gegenüber: „Waffengleichheit„?

Empfehlung
:
Aktivierung der „Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V.“ !

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2018
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DGAH: 16. Kölner Gefahrstofftag 

Müsch F. H.:
Berufskrebs: arbeitsbedingte Todesursache Nr. 1
Grafik von  Seite 12:

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TOTENSONTAG 2018
Auch heute werden wieder ca.
7 Berufskrankheiten-Todesfälle
(Dunkelzifferproblematik!) statistisch erfaßt werden!

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22.11.2018

Grosslager, Schutzhelme und Hinweisschild. Arbeitsschutz. (dpa / picture alliance / Jochen Tack)

(dpa / picture alliance / Jochen Tack)

Arbeitsunfall, Berufskrankheit: Hürden bis zur Anerkennung

Birgid Becker (Deutschlandradio - Bettina Fürst-Fastré)" data-source="Deutschlandradio - Bettina Fürst-Fastré

Moderation: Birgid Becker

www.deutschlandfunk.de/versicherungsschutz-arbeitsunfall-berufskrankheit-huerden

Kritik: Leider wurde die Rolle der Betriebsmedizin (ASiG-„Betriebsärzte“) insbesondere in Hinblick auf die  Berufskrankheiten – Todesfälle (vor allem durch Berufskrebs) als arbeitsbedingte Todesursache Nr. 1 (ca. 2500 p. a. und ca. 7 p. d. / cave: Dunkelziffernproblematik) nicht thematisiert – Ansprechpartner dazu (einschließlich Prävention nach dem SGB VII) wäre allerdings das „Berufskrankheiten“ – Bundesministerium / BMAS Abtlg. III/IIIb1 gewesen!

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CICERO: Diesel Fahrverbote
„Das ist wie beim Hexenhammer im Mittelalter“

Leserbrief: MedDir a. D. Dr. Müsch| Fr, 12. Oktober 2018 – 00:43

Automobil-Abgase

Als pensionierter Pneumologe und Arbeitsmediziner schätze ich die Meinung des Herrn Kollegen Professor Köhler sehr und möchte anregen, die Automobilabgase in der Umwelt mit den Grenzwerten für inhalative Schadstoffe am Arbeitsplatz zu vergleichen. Ferner stellt sich mir die Frage, wie viele Bus-/Taxifahrer unter Bronchitis („so called COPD“) und Bronchialkarzinom (vulgo: „Lungenkrebs“) als Berufskrankheit leiden?

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Persönlicher Bericht über den
7. Deutschen Sozialgerichtstag , 27. und 28. September 2018, Potsdam

Kläger sind (auch) Menschen“
(frei nach dem Grußwort von S. Schudoma, Präsidentin des LSG)

Anmerkung: Wer aber spielt die Rolle der Beklagten?
Die Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger nach § 104 SGB VII ?

KOMMISSION „SGB VII“, Vorsitz: RLSG Dr. Oliver Schur, Celle
Thema „Grundlagen und Weiterentwicklung der MdE-Bemessung

Grundlagen: juristisch gesehen Fehlanzeige (Dr. Nusser, z. Z. BVerfG), die MdE-Bemessung bewegt sich in einer juristischen Grauzone!

Weiterentwicklung: Analog zur Begutachtung nach dem sozialen Entschädigungsrecht wurde in der Diskussion verlangt, der MdE-Ermittlung z. B. in Form einer Vorordnung im SGB VII eine Rechtsgrundlage einzuräumen. Ferner würde eine angemessene Einbindung der Staatlichen (Landes-) Gewerbeärzte (!) vergleichbar zu den Versorgungsamts-Ärzten das Neutralitätsgebot bei der Begutachtung unterstützen.

Kritik: Die Vorträge zur „Weiterentwicklung“ waren bzgl. der Referentenauswahl leider sehr einseitig angelegt: nur je ein Vertreter des Spitzenverbands der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger (getarnt als sog. „DGUV“ und „wie immer“ ohne e. V.) sowie ein Facharzt (Orthopäde/Unfallchirurgie), der prompt eine Empfehlung für die Standardliteratur der Beklagtenseite (Schönberger, Mehrtens, Valentin) einstreute.

Über die MdE bei Berufskrebs oder Berufsallergien wurde großzügig hinweggegangen, die Vorgaben der Ärztlichen Weiterbildungsordnung (z. B. zur „Arbeitsmedizin“) zu den entscheidenden Begriffen wie „Erwerbstätigkeit“ oder „Begutachtung“ wurden erst gar nicht berücksichtigt.

Zu guter Letzt: Sehr lebendige Diskussionen, bei denen den zahlreichen Funktionären der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsträger das Leben tlw. sehr schwer gemacht wurde.

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September 2018

Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Todesfälle – Anhaltendes Hochplateau seit 2005
Bildergebnis für arbeit und arbeitsrecht 9/18Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 9/18, 530 ff.
Zitat:„Christina Berndt und Johannes Ludwig (…) Ihr Hauptvorwurf drückt aus, dass als „Herren des BK-Verfahrens“, die „Unfall“-Versicherungsträger (sog. Berufsgenossenschaften und andere „Unternehmerhaftpflicht“ – Versicherungsträger nach § 104 SGB VII) ein „System der Verharmlosung“ betreiben. Das lässt sich im vorliegenden Fall anhand der BK-Statistik eindrucksvoll bestätigen.“

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/dpa/DÄ

Berufskrebstabuisierung – cui bono?
Zum Schwerpunktthema „Krebslast durch Umwelt und Lebensstil“ (Deutsches Ärzteblatt, 3. September 2018) finden sich weder im Editorial noch in den drei folgenden Originalarbeiten irgendwelche Hinweise auf die ärztlicherseits anzeigepflichtigen (§ 202 SGB VII) Berufskrebsfälle (ca. 4-6 Todesfälle tagtäglich/cave: Dunkelzifferproblematik!). Da es sich dabei aufgrund bekannter Kausalität um präventable Krebserkrankungen handelt, stellt sich die Frage, ob nicht doch der „Verantwortliche“ für das Arbeitsopfer-Präventionsversagen verschont bleiben soll?
PS: „Honi soit qui mal y pense!“

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6. Juni 2018

18:56 Uhr: Unfallversicherung, SZ.de, Leserbrief W. Dierks
Bollwerk gegen die Arbeitnehmer

Bild für die Forumseite vom 7.6.2018

Zitat: “ Haftungsprivileg zugunsten der Unternehmer (…) Paragraf 104 SGB VII (…) Im Licht dieser Praxis der Unfallversicherer sind die Argumente des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr vertretbar. Bleiben Sie am Ball, sonst versandet das Thema ganz schnell wieder! “ Wolfgang Dierks, Syke

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26. Mai 2018

Das Kartell
Text: Christina Berndt und Johannes Ludwig, Illustrationen: Daniel Stolle

Aufmacher Buch Zwei

Wer durch seinen Job Langzeitschäden erleidet, scheitert auffällig oft vor Gericht. Warum?
Über die Macht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und ihr System der Verharmlosung.
Süddeutsche Zeitung, 11-13, 26./27. Mai 2018

Hinweis: Leider hat auch die „Süddeutsche“ den anmaßenden Begriff der sogenanntenDeutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (s. o.) ohne in Parenthese zu setzen im Untertitel und wiederholt im laufenden Text ebenso wie dessen Abkürzung „DGUV“ anstatt „DGUV e. V “ übernommen, d. h. ohne Kennzeichnung des Vereinsstatus ( die  „e. V.“ – Nichtverwendung kann unter bestimmten Umständen sogar strafbar sein (vgl. ADAC, DFB etc.)) aber auch ohne einen inhaltlichen Korrekturhinweis bzgl. des Titels :

Es handelt sich um den nicht öffentlich-rechtlichem Dachverband der Träger der „Unternehmerhaftpflicht(!)-, Berufskrankheiten(!)-, Arbeitsunfall- und Arbeitswegeunfall-Versicherungen“ (sog. „Berufsgenossenschaften“ etc.), einem eingetragenen Verein (e. V.!!!), der für die Berufskrankheiten (BK)-Tabuisierung (BK=häufigste arbeitsbedingte Todesursache!) in unserem Lande maßgebliche Verantwortung trägt.

Allerdings wird es der sogenannten „DGUV e. V.“ sehr gefallen haben, dass das als BK-verursachende Agens TCP (Trikresylphoshat) in dem Artikel über Piloten und Flugbegleiter nicht der anzeigepflichtigen BK-Nr. 13 07  Erkrankungen durch organische Phosphor-Verbindungen zugeordnet wurde. Das dazugehörige amtliche Merkblatt aus dem Jahre 1979 findet sich u. a. bei Müsch, Berufskrankheiten – Ein medizinisch-juristisches Nachschlagewerk, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2006, S. 113-116
(vgl. www.berufskrankheiten.de).

Ergänzendes Zitat: „Solange es keine Anerkennung vor den Sozialgerichten gibt, kommt die Solidargemeinschaft für die Folgen der Gesundheitsschäden auf: „Auf diese Art zahlen Krankenkassen und die staatliche Rentenversicherung für ungesunde Arbeitsbedingungen“ 〈S. 12 im Originalartikel〉, bemängelt Wolfgang Wodarg∗ von der Organisation „Transparency International“, die international Folgen von Korruption bekämpft.“
Christina Berndt, Berufskrankheiten, Diagnose: Am Job liegt es nicht.
Süddeutsche Zeitung online, 25. Mai 2018, 19:00 Uhr

∗ Wolfgang Wodarg, MdB

Hinweis: Weitere empfehlenswerte Informationen liefert ein Bericht über das „2. Klinische Symposium (…) „Fume events“ (…) Vorsitz (…) Bolm-Audorff (…) in der Fachzeitschrift „Pneumolgie“ unter „Arbeitsmedizin (…)“.

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1. Mai 2018

Bildergebnis für 1 mai 2017
Tag der Arbeit

Preisfrage:
Wieviele der etwa 2.500† Berufskrankheiten-Opfer (cave: Dunkelziffern!), die seit dem 1. Mai 2017 verstorben sind, waren Gewerkschaftsmitglieder?

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5. Februar 1918

Schneider, R.:
Berufskrankheiten: 160.000 Todesfälle pro Jahr in der EU
– Konferenz mit Laurent Vogel –
https://www.pressreader.com/luxembourg/tageblatt-luxembourg/20180205/281552291306245

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29. Januar 2018

Umstrittene EUGT-Studie des Institutes für Arbeits- und Sozialmedizin der RWTH Aachen (Universitätsklinikum)

Medienecho I

Bundesregierung verurteilt Schadstofftests mit (Affen und) Menschen 

Worum gehrt es hier eigentlich?
Es handelt sich um Beziehungen von Arbeitsmedizinern, insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) zur

EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSVEREINIGUNG FÜR UMWELT UND
GESUNDHEIT IM TRANSPORTSEKTOR E. V. (EUGT 2012 – 2015):

Bildergebnis für (EUGT 2012 – 2015)

VORSTAND
Prof. Dr. Gunter Zimmermeyer; Vorsitzender
Max Conrady, Fraport
Dr. Udo Hartmann, Daimler AG
Frank Hansen, BMW AG
Hans-Georg Kusznir, Volkswagen AG

FORSCHUNGSBEIRAT
Prof. Dr. Helmut Greim, TU München
Prof. Dr. Dr. Hermann M. Bolt, IFADO Dortmund
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. David Groneberg, Universität Frankfurt
Prof. Dr. Ulrich Keil, Universität Münster
Prof. Dr. Paul Borm, Zuyd Hochschule, Niederlande
Prof. Dr. Rolf Merget, IPA Bochum (Direktor: Brüning)
PD Dr. Peter Morfeld, IERA Essen

GESCHÄFTSFÜHRUNG
PD Dr. Dr. Michael F. Spallek (Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Frankfurt, Lehrstuhlinhaber: Groneberg)

Die VERÖFFENTLICHUNG

Biological effects of inhaled nitrogen dioxide in healthy human subjects („Biologische Effekte von inhaliertem Stickstoffdioxid bei gesunden menschlichen Subjekten“)
Brand, P. 1, Bertram, J. 2, Chaker, A. 3, Jörres, R. A. 4, Kronseder, A. 4, Kraus, T. 2, Gube, M. 2
„Author information“
1  Institute for Occupational and Social Medicine, RWTH Aachen University, Aachen, Germany. pbrand@ukaachen.de (Lehrstuhlinhaber: Kraus)
2  Institute for Occupational and Social Medicine, RWTH Aachen University, Aachen, Germany (Lehrstuhlinhaber: Kraus)
3  Department of Otolaryngology, Klinikum rechts der Isar and Center of Allergy and Environment (ZAUM), Technische Universität München, Munich, Germany
4  Institute and Outpatient Clinic for Occupational, Social and Environmental Medicine, Ludwig-Maximilians-University, Munich, Germany (Lehrstuhlinhaber: Nowak)

International Archives of Occupational and Environmental Health (Editor-in-Chief: Drexler, Lehrstuhlinhaber für Arbeitsmedizin in Erlangen), August 2016, Volume 89, Issue 6, pp 1017–1024

Hinweis: Bei den Herren Brüning, Drexler, Kraus und Nowak handelt es sich um DGAUM-Vorstandsmitglieder! Drexler, Kraus, Nowak und Letzel sind auch Mitglieder des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ des Berufskrankheiten-Bundesministeriums (BMAS)!

PS: Eine Studie zur Berufskrankheiten-Früherkennung (Berufskrebs) bei Berufskraftfahrern steht nicht an….oder?

30. Januar 2018

Medienecho II

FAZ-Kommentar: Blamiert (…) das Forschungsland Deutschland ist blamiert.
FAZ-Begründung: Nicht nur wegen der historischen Assoziationen (…) war das eine ethische Geisterfahrt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Forum BG: „Die Propaganda für die Industrie“

DGAUM-Jahrestagung 2010/Zitat: „Eine Besonderheit dieser Veranstaltung (…) war ein Satellitensymposium der Europäischen Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor e.V. (EUGT), das den Auftakt für die Jahrestagung bildete(…) Der Präsident der DGAUM, Prof. Dr. Stephan Letzel, sagte im Rahmen seiner Grußworte Folgendes: „EUGT – eine unabhängige, von der Industrie unterstützte Forschungsvereinigung (…)“

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Januar 2018

Deutsches Ärzteblatt verschweigt Anstieg von Berufskrankheiten-Todesfällen†

Unter © hil/aerzteblatt.de wird die entscheidende Passage aus dem Bericht der Bundesregierung einfach ignoriert:

Tab. 4: Gesamtzahlen des Berufskrankheitengeschehens 2016
(hier: Auszug/vereinfachte Grafik!)
Kenngrößen: Todesfälle Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit
Fälle (absolut): 2.576 / Veränderungen von 2016 zu 2015 (absolut): +161

Merke
Im Jahre 2016 sind in Deutschland tagtäglich sieben/7† Beschäftigte als Berufskrankheiten-Opfer verstorben!______________________________________________________________

Winter 2017/18

Müsch F: H.:
Karriereperspektiven bei arbeitsmedizinisch-klinischen Facharztkombinationen

Interdisziplinarität, dualer Facharzt, Doppelfacharzt
arzt & karriere, Ausgabe 14, 2017

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Dezember 2017

ASU 12.2017
Dr. med. Wolfgang Panter Präsident VDBW/© Foto: foto@rammler.com

Im sog. Leitmedium der Arbeitsmedizin gelingt es dem seit 1999 wiedergewählten Präsidenten der ASiG-Mediziner unter dem Titel „Über 40 Jahre Arbeitssicherheitsgesetz – ein Erfolgsmodell“, die seit dem Jahre 2005 konstant hohe Zahl von verstorbenen Berufskrankheiten-Opfern (inzwischen doppelt so viele wie Arbeitswege- / Arbeitsunfalltote zusammen!) einfach zu übergehen!

Ob die in seiner Amtszeit zu betrauernden ca. 35.000 Berufskrankheiten-Todesfälle† eher als ASiG-„Erfolgsmodell“ oder als ASiG-„Präventionsversagen“ einzuordnen sind, wird sicherlich im zuständigen Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS) zu erfahren sein.

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Jan Trienekens (ASU 12-2017)
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/article-795096-30010/zum-beitrag-r-holtstraeter-partnergesellschaften-von-aerzten-und-rechtsanwaelten-erlaubtldquo-asu-2016-11-784ndash786-.html

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November 2017

In memoriam Prof. Dr. Kurt Georg Simon

N. Konietzko
Pneumologie, 84 – 84, 2018

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September 2017

Unsägliche Tradition

Andrea Nahles

Die Berufskrankheiten-Bundesministerin
(Nahles/SPD, Amtszeit: 17. 12. 2013 – 28. 9. 2017)
verläßt ihr Amt genauso wie Dr. med. (!) v. d. Leyen (CDU), ohne der in ihrer Amtszeit verstorbenen Berufskrankheiten-Opfer (bis ca. 10.000† / cave: Dunkelzifferproblematik!) auch nur einmal „von Amts wegen“ öffentlich gedacht zu haben!

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August 2017

BMAS, Pressemitteilung vom 01.08.2017:

„Am 1. August 2017 ist die 4. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Es wurden fünf neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

Leukämie durch 1,3-Butadien,
Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,
Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern,
Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und
Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.

Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.“

Genauere juristische Informationen zur 4. BKVÄndV/BGBl. I S. 2299 (Nr. 45)

liefert

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Juni 2017

Mehrere gleichsinnige Petitionen haben zu dem Thema „Beratende Ärzte“ der BG´en und § 2oo SGB VII folgenden Erfolg gezeitigt:
Deutscher Bundestag / Petitionsausschuß / Die Vorsitzende
Sehr geehrter Herr (…), der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 29. Juni 2017 beschlossen: Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesmisterium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/12958), dessen Begründung beigefügt ist.“: Kopie der Begründung abrufbar unter dr.muesch@berufskrankheiten.de!

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Mai 2017

Bildergebnis für 1 mai 2017Tag der Arbeit

Preisfrage
Wieviele der etwa 2.500† Berufskrankheiten-Opfer (cave: Dunkelziffern!), die seit dem 1. Mai 2016 verstorben sind, waren Gewerkschaftsmitglieder?

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März 2017

24.3.2017 Berufsunfähigkeit: Wann sie greift und wann nicht – WELT
Gesundheitsrisiko Job

Der harte Kampf um Anerkennung der Berufskrankheit
Von Harald Czycholl

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Joachim Wilhelm Gauck (* 24. Januar 1940 in Rostock) ist ein deutscher Politiker und evangelischer Theologe. Er war vom 18. März 2012 bis zum 18. März 2017 der elfte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Joachim Gauck laut Biografie angeblich amtsmüde. In einer Biografie von Autor Mario Frank wird Joachim Gauck nachgesagt, dass die "intellektuelle und körperliche Bürde des Amtes" den 73-Jährigen belaste. (Quelle: Reuters)

Preisfrage
Wieviele der etwa 12.500† Berufskrankheiten-Opfer (cave: Dunkelziffern!), die in der Amtszeit von Herrn Gauck verstorben sind, waren Christen?

Warum wurden keine Gedenkgottesdienste im Berliner oder Kölner Dom abgehalten?

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Februar 2017

Empfehlung für neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Eierstockkrebs durch Asbest“ beschlossen.

Betroffen sein können Frauen, die früher in asbestverarbeitenden Betrieben tätig waren. Dies war insbesondere in der Asbesttextilindustrie wie z.B. in Asbestspinnereien, Asbestwebereien oder anderen Betrieben der Fall, in denen asbesthaltige Garne, Schnüre, Gewebe, Tücher oder auch Hitzeschutzkleidung hergestellt wurden.

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/empfehlung-fuer-neue-berufskrankheit-eierstockkrebs-durch-asbest-beschlossen.html

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„BERUFSKREBS“

 

Kampf gegen Krebs: Arbeitsschutz in Europa wird verbessert

AuA, Donnerstag, 12. Januar 2017

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„Eine Gesellschaft aber, die ihre Toten nicht betrauert, verliert ihre Menschlichkeit“

A. Kissler: Die falschen Toten, Cicero,  5. Januar 2017

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2016

Kostenloser Download: Franz H. Müschs "Berufskrankheiten"

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30. September 2016

Großbrand in Bochumer Uniklinik – Das Feuer wütete acht Stunden

(Spiegel ONLINE)

dpa

Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil

Der korrekte Name (siehe WIKIPEDIA) verrät, dass es sich um eine Einrichtung der Unternehmerhaftpflicht-Versicherungen (hier: Berufsgenossenschaften) handelt, deren wissenschaftliche Neutralität hinterfragt werden sollte!

Stephan Lücke: Brandschutzexperte fordert Umdenken

Die bislang geltenden Brandschutzvorschriften und gängigen Brandschutzkonzepte stehen seitdem massiv in der Kritik.“

Wie ist das zu denken: Sind Berufsgenossenschaften als Unternehmer-Haftpflichtversicherungsträger nicht auch Unfallversicherungsträger?

Fortsetzung folgt!

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„Wie die Menschen sterben, sagt etwas darüber, wie wir leben“
und arbeiten!
(Forensiker Michael Tsokos, Welt am Sonntag, 25. 9. 2016)

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Empfehlungen für vier neue Berufskrankheiten beschlossen
21. September 2016

  • Leukämie durch Butadien
  • Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/vier-neue-berufskrankheiten-anerkannt.html

– Neue Beratungsperiode des Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ –
BMAS- Pressemitteilung vom 14. September 2016
Auf seiner heutigen Sitzung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ für die neue fünfjährige Beratungsperiode 2016 bis 2021 konstituiert.
Mitglieder des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“
Cave: Die tabellarische Liste kommt ohne Benennung der ständigen „Gäste“ (Unternehmerhaftpflicht-Versicherungsvertreter) daher!

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August

Asbest – Die tödliche Faser:
Warum die Gefahr noch lange nicht vorbei ist
Mo, 15.08.16 | 22:45 Uhr / Das Erste

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April

Woitowitz, H.-J.:
Die Asbestkörperchen-Theorie ist tot:
Deutsches Mesotheliomregister – was nun?
Zbl. f. Arbeitsmedizin, 232–238, 2016 / DOI 10.1007/s40664-016-0135-3

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 Mai

 

Scharfenberg, F.
brandenburg.de Logo
Denkanstöße zum BK-Verfahren aus gewerbeärztlicher Sicht
XI. Potsdamer BK-Tage 20. und 21. Mai 2016

 

Berufskrankheiten-Todesfälle – Keine robuste Trendwende!

https://www.berufskrankheiten.de/wp-content/uploads/2012/01/AuA-0516-283-ff-2.pdf
Müsch, F. H., Arbeit und Arbeitsrecht, 283-285, 5/16

 

1. Mai 2016

Tag der Berufskrankheiten-Opfer (ca. 6-7  Tote tagtäglich!)
(Anzahl der betroffenen DGB-Mitglieder ist unbekannt – oder?)

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April

29. April 2016
10. Jahrestag des Todes von Herrn PROF. GEORG DR. ZERLETT
Internist (KNIPPING-Schule) und Arbeitsmediziner (RHEINBRAUN)
Universitätslehrbeauftrager für Arbeitsmedizin
Hauptschriftleiter der ASP/ASU von 1991 bis 2001

April

Woitowitz, H.-J.:
Die Asbestkörperchen-Theorie ist tot:
Deutsches Mesotheliomregister – was nun?
Zbl. f. Arbeitsmedizin, 232–238, 2016 / DOI 10.1007/s40664-016-0135-3

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März

Müsch, Franz H.
Berufskrankheiten – Aktuelles und Kontroverses
VDBW – Landesverband NRW
Ford-Köln, 2. März 2016

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Februar

ROSENKRANZ, Jens
Giftiges Teerwerk – Krebs als Folge? Ex-Arbeiter fühlt sich verschaukelt:
Peter Rehfeld aus Rositz kämpft mit Gesundheitsschäden und gegen die ablehnende Berufsgenossenschaft … BG RCI
Ostthüringer Volkszeitung (LVZ), 6./7. Februar 2016

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Januar

Berufskrankheiten auf der Spur
Claudia Acker 28.01.2016

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2015

November

22. November 2015

10 Jahre Kanzlerschaft von Angela Dr. Merkel (C.D.U.) entspricht bis zu 25.000† und mehr Berufskrankheiten-Todesfälle (Dunkelziffer-Problematik): welches Zitat von ihr gibt es dazu ?

Als ihre zuständige Berufskrankheiten-Bundesministerin hatte Frau Dr. med. (!) v. d. Leyen (C.D.U.) für etwa 10.000 Berufskrankheiten-Tote (z. B. durch Berufskrebs) kein Sterbenswort übrig-oder? Und jetzt Frau Nahles (S.P.D.) …! (Preisfrage: Wieviele Berufskrankheiten-Todesfälle wurden von der Berufskrankheiten-Bundesministerin Schmidt (S.P.D.) nicht mit öffentlicher Anteilnahme bedacht?)

11. 11. 2015

Orthopädisch-arbeitsmedizinischer Arbeitskreis

Berufliche Faktoren als Ursache degenerativer Ellenbogenerkrankungen und Weichteilalterationen ⌈Quasi-Berufskrankheiten / § 9 Abs. 2 SGV VII⌋
Orthopädische Uniklinik Regensburg (CA Prof. Dr. Dr. Grifka)
„Kaiser Karl V.“-Allee, 93074 Bad Abbach

 

Oktober 2015

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 Todesanzeige
(Auszug)

In seinem geliebten Berchtesgadener Land, im Kreise seiner Familie…

Hans-Peter Thomas

20. März 2036 – 11. Oktober 2015

Kondolenzanschrift: Bestattungshaus Pfahl
Weiherstr. 13, 53359 Rheinbach

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Thomas, H. P.:
Die sozialrechtlichen Vorgaben für die Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheitenliste.
Arbeitsmed. (ASU), 182-184, 1991

Thomas, H. P., Triebig, G.:
Beurteilungsspielraum bei der Begutachtung von Berufskrankheiten nach § 551 Abs 1 RVO?
ASPMed, 112, 1992

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September 2015

Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie


24. Jahrestagung 24.- 26. September 2015 in Berlin

Freitag, 25. September 2015 ab 16.00Uhr
WS: „Früherkennung Pleuramesotheliom“ ⌈BK-Nr. 41 05⌋

Vorsitz: Franz Müsch/Köln, Isabelle Opitz/Zürich

Radiologische Sicht: Dag Wormanns/Berlin
Pathologische Sicht: Annette Fisseler-Eckhoff/Wiesbaden
Thoraxchirurgische Sicht:Servet Bölükbas/Wuppertal

Hinweis: Es handelte sich um eine nicht gesponserte Veranstaltung, d. h. ohne Einflußnahme durch Unternehmer-Haftpflichtversicherungen (Berufsgenossenschaften etc.).

 

August 2015

Blome, O.:

Das Leid und Elend mit den Berufskrankheiten – Zwischenruf: Es besteht Reformbedarf
Arbeit.Leben.Gerechtigkeit. 20. 8. 2015

ASU 08-2015

Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Todesfälle

Abb. 1:  Arbeitsbedingte Todesfälle von 2001 bis 2013 (vgl. Müsch 2015)

Arbeitsmedizin etc. (ASU), 548 ff., 2015

Editorial

Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Begutachtung

Arbeitsmedizin etc. (ASU), 539, 2015
Zitat : „Obwohl es sich bei Berufskrankheiten (BK) um gesetzlich „bezeichnete“ Versicherungsfälle handelt, gibt es keine behördlichen Vorgaben zur Begutachtung.“(Editorial: Dr. med. Franz H. Müsch, MedDir a. D.)

 

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 5. 8. 2015, AZ S 36 U 818/12

Impfschaden durch Betriebsarzt kein Unfall

– aber doch wohl ein Fall für die Berufshaftpflichtversicherung / Ärztekammer („Kunstfehler„?): vgl. Müsch, F. H., Impfungen von Mitarbeitern: keine Aufgabe der Betriebsärzte nach ASiG, Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), 6/10, S. 380.

 

Juli 2015

Orthopädisch-arbeitsmedizinischer Arbeitskreis
15. 7. 2015
Umsetzungsformen der Leistungen zur Teilhabe in den Betrieben.
Orthopädische Uniklinik Regensburg (CA Prof. Dr. Dr. Grifka)
„Kaiser Karl V.“-Allee, 93074 Bad Abbach

Juni 2015

Müsch, F. H:
Berufskrankheiten-Todesfälle
Mit Toten gewinnt man keine Wahlen

Bildergebnis für berufskrankheiten-todesfälle auaArbeit und Arbeitsrecht 6/15, 353-355
Inhalt:
1 BK-Todesfälle im Jahre (2006-) 2013
2 Arbeitgeberhaftpflicht
3 Neue „meldpflichtige “ Berufskrankheiten
4 BK-Dunkelziffern
5 Ausblick und Fazit

März 2015

Absturz eines Germanwings-Flugzeugs

Flug-Nr. 4U9525 am 24. März 2015

Offene Fragen:

1. Welcher gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder anderer Unternehmerhaftpflichtversicherungsträger/§ 104 SGB VII) ist zuständig (SGB VII: Prävention mit allen geeigneten Mitteln!)?

2. Wurde/wird die Crew der Germanwings nach dem Arbeitsicherheitsgesetz (ASiG) arbeits- bzw. betriebsmedizinisch betreut (arbeitsmedizinische Vorsorge!)?

3. Welche Landesbehörde der Staatlichen Gewerbeaufsicht (einschließlich Gewerbeärzte) ist für den Vorfall zuständig?

PS:

I Welches Ressort in der Bundesregierung ist für die Antworten zuständig?
Kommentar: Versuchen Sie es einmal im Berufskrankheiten – Bundesministerium (A. Nahles, S.P.D.)

II Germanwings-Absturz: Warum „wir“ ein Strafrecht für Unternehmen brauchen / Eine Kolumne von
Kommentar: Vgl. Abgeltung der Haftpflicht der Unternehmer durch Berufsgenossenschaften: § 104 SGB VII (s. o.)!

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März 2015

 

 

 

 

 


„Von der Schulstraße in Rositz
(Thüringen) über K-BN-D bis …

 

Heilige Messe in der Katholischen Pfarrkirche
„Mutter Gottes vom Berge Karmel“
Rositz, Altenburger Str. / 10. März 2015 –  8:30 Uhr

ZUM GEDENKEN AN DIE BOMBARDIERUNG VON
ROSITZ, CHEMNITZ UND DRESDEN 1945
(Operation Thunderclap)

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Februar 2015

„Der Weltkrebstag findet jährlich am 4. Februar statt…“: Diese Meldung kommt ohne Hinweis auf Berufskrebs daher?!

Deutsches ÄrzteblattMontag, 2. Februar 2015

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Januar 2015

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Vom 22. Dezember 2014
Auf Grund des § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 6 Nummer 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
Die Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober1997 (BGBl. I S. 2623), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juni 2009 (BGBl. I S. 1273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:
„(1) Leiden Versicherte am 1. Januar 2015 an einer Krankheit nach Nummer 1319, 2113, 2114 oder 5103 der Anlage 1, ist die Krankheit auf Antrag als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn sie vor diesem Tag eingetreten ist.“
b) Die bisherigen Absätze 1 bis 5 werden die Absätze 2 bis 6.
c) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7 und in Satz 1 wird die Angabe „5“
durch die Angabe „6“ ersetzt.
2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 1318 wird folgende Nummer 1319 eingefügt:
1319 Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen“.
b) Nach Nummer 2112 werden folgende Nummern 2113 und 2114 eingefügt:
2113 Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen
2114 Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom)“.
c) Nach Nummer 5102 wird folgende Nummer 5103 eingefügt:
5103 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den 22. Dezember 2014
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin
für Arbeit und Soziales
Andrea Nahles

 

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2014

Müsch, F. H.:
Karriere in der Arbeits- und Betriebsmedizin
„arzt & karriere“, 14-15,Winter 2014 (Evoluzione Media A.G.)
Zitat: „Wäre der Arbeitsmediziner von Haus aus auch als Facharzt der zugrundeliegenden Krankheit zuständig, könnte er sich quasi als „Obergutachter“ zum Beispiel bei Sozialgerichten einen Namen machen. Empfehlenswerte Facharztkombinationen sind Arbeitsmedizin mit Pneumologie, Orthopädie, Dermatologie – aber auch Neurologie, denn dies sind Fachgebiete mit einem hohen Aufkommen von Berufskrankheiten.

 

Polyzyklische Kohlenwasserstoffe können Kehlkopfkrebs verursachen

Deutsches ÄrzteblattMittwoch, 17. Dezember 2014

 

Vermischtes (!?): Tiefststand bei den Arbeitsunfällen in DeutschlandDeutsches ÄrzteblattMontag, 15. Dezember 2014
Kommentar: Kein Wort über Berufskrankheiten-Opfer!!!

 

2. Dezember 2014:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Suche

Suche nach „berufskrankheit„: KEINE Ergebnisse gefunden.

 

IQN-Fortbildungsveranstaltung, Düsseldorf im November 2014:
Die Leichenschau – was muß der Arzt beachten?
Rothschild, M.:
Der Tod hat viele Gesichter…
Woran stirbt der Mensch?
Kommentar: Todesfälle durch anzeigepflichtige Berufskrankheiten sind indirekt mit angesprochen – ob sie bei der Veranstaltung (zertifiziert mit 4 Punkten) auch tatsächlich thematisiert wurden, ist hier nicht bekannt.

 

“Mit Leichen gewinnen Sie keine Wahlen” – Heike Korzilius im Gespräch (Deutsches Ärzteblatt vom 14. November 2014) mit den Rechtsmedizinern Bajanowski (Essen) und Rothschild (Köln) . Kommentar: Aufklärung aber auch Begutachtung (z. B. spätestens im Auftrag von Sozialgerichten) von Intoxikationen und Todesfällen bei Berufskrankheiten-Opfern sind eine anspruchvolle Aufgabe für Rechtsmediziner!

 

Elsner, G.:
Buchrezension

Jachertz, N. (Rezensent):
Franz Xaver Koelsch, der rastlose Untersucher
Deutsches Ärzteblatt, 14. November 2014
Zitat: “Detailreich und betont kritisch stellt sie dessen arbeitsmedizinischen, sozialen und politischen Einstellungen dar. Elsner…bevorzugt einen sozialmedizinischen Ansatz. … Anhand der Biografie lässt sich  nachempfinden, wie zäh die Auseinandersetzungen um die Aufnahme einer ⌈Berufs-⌉ Erkrankung in die ⌈Berufskrankheiten-⌉ Liste verlaufen und immer noch verlaufen.”

 

Zahl der Woche: Ca. fünf (N=5) Mediziner mit “arbeitsmedizinischer Fachkunde” stehen statistisch gesehen hinter jedem Berufskrankheiten-Todesfall: 12.430 Arbeits- und Betriebsmediziner (s. u.) reichen offensichtlich nicht zur Prävention von 2.468† Berufskrankheiten-Todesfällen p. a.! D. h. jedem einzelnen Berufskrankheiten-Todesfall (ca. 6-7† p. d.!) stehen statistisch gesehen ca. 5 (fünf) Arbeits- bzw. Betriebsmediziner in der BRD gegenüber.
Literatur: Arbeitsmedizin: Trendwende beim Nachwuchs (Schoeller, Deutsches Ärzteblatt vom 10. 10. 2014).

Schön, S, Woitowitz, H.-J. (Hrsg.):

Asbest und seine Folgen: Wir klagen an!
Kellner, Bremen – Boston, 2014
Vorwort (BT-Vizepräs.): „Das … Buch ist ein längst überfälliges, notwendiges Projekt …“ !

Madea, B.:
Sinkende Obduktionsraten und ihre Auswirkungen

 

 

 

 

arzt & karriere, Frühjahr 2014 (Evoluzione Media)

 

Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1104 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
„Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen“

Bek. des BMAS vom 20. Januar 2014 – IVa 4-45222-1104 -GMBl. 6/2014, S. 110 ff.


2013

Hessisches Landessozialgericht
www.lsgdarmstadt.justiz.hessen.de
Darmstadt, den 13. November 2013
Unfallversicherungsrecht
Profifußballer obsiegt gegen Berufsgenossenschaft: Meniskusschäden von Lizenzspielern sind als Berufskrankheit anzuerkennen
Berufskrankheiten werden wie Arbeitsunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt. Als Berufskrankheit zählen auch Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten. Eine solche Tätigkeit sei bei Fußballerspielern der 1. bis 4. Liga anzunehmen.

 

Petitionsausschuss empfiehlt Überprüfung medizinischer Gutachter
aerzteblatt.de, 15. Mai 2013

2012

 

Mehr Myokardinfarkte: Schichtarbeit geht auf die Herzkranzgefässe…Das ergab eine grosse Metaanalyse…34 Studien mit rund 2 Mio. Teilnehmern…Am schlimmsten traf es Nachtarbeiter…(Vyas MV et al., BMJ. 2012; 345:e4800)”
Vgl. X010 – Koronare Herzkrankheit (KHK) durch (Nacht-) Schichtarbeit.

 

 PS

Juvato GmbHJUVATO
„Juvato ist die professionelle Unterstützung in allen Belangen rund um die gesetzliche Unfallversicherung. Wir sind darauf spezialisiert, Ihren Ärger mit der Berufsgenossenschaft (im Folgenden: BG) aus dem Weg zu räumen…“

 

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