Berufskrankheiten-Lehre und -Recht
BK-L-R – AUFRUF
Sehr geehrte Interessenten eines unabhängigen „Vereins zur Förderung von Berufskrankheiten-Lehre und -Recht e. V.“ (BK-L-R e. V.),
angesichts – amtlich registrierter – tausender BK-Todesfälle alljährlich (ca. sieben † p. d.) und in Kenntnis um die Notwendigkeit, der sog. „DGUV“ e. V. (s. u.) eine medial wirkungsvolle konkurrierende Institution entgegenzustellen, soll ein „BK-L-R e. V.“ – Konzept politisch promoviert werden:
Arbeitsschwerpunkte
Berufskrankheiten-Bundesministerium
– Sitz (anstelle des „DGUV“ e.V.!) und Stimme im ÄSVB – „Beufskrankheiten“ beim BMAS
– Etablierung eines Bundesbeauftragten für Arbeitsopfer
– Überprüfung der Effizienz des Bundesversicherungsamtes (BVA) bei BK – Beschwerdeverfahren
– Verkörperschaftung der sog. „DGUV“ e. V. (s. u.) – d. h. Kontrolle durch den Bundesrechnungshof!!!
Bundesgesundheitsministerium
– Wiederaufnahme der Berufskrankheiten-Lehre in die Ärztliche Weiterbildungsordnung – einschließlich Begutachtungsfragen
– Einbindung der Berufskrankheiten – Patientenbelange in den Geschäftsbereich des Patienten-Bundesbeauftragten (Laumann / C.D.U.) und
– Unterstützung (§ 20 c SGB V) von Berufskrankheiten – Selbsthilfegruppen: Gründung eines Dachverbandes / Berufskrankheiten-Bundesverband (BK-BV)!
– Kassenzulassung / Kassenarztsitze für Arbeitsmediziner
Bundesjustizministerium
– Überprüfung des § 104 SGB VII (Ablösung der Unternehmerhaftung !!!) auf Verfassungsmäßigkeit (vgl. Straffreiheit durch Selbstanzeige bei sog. Steuer“sündern“)
– Verbot der unvollständigen♦), d. h. falschen und irreführenden Bezeichnung „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / DGUV“ (s. u.) und
– Überprüfung des i. d. R. verheimlichten (s. u.) „DGUV“-Vereinsstatus (e. V.) analog zur aktuellen „ADAC“- / „FIFA“-Debatte:
„Wer wirbt, darf seine Rechtsform nicht verschweigen“ (hier: e. V.!)
H. S. Becker, Kanzlei Rittershaus / FAZ, 6. Nov. 2013
„Auch anderenorts verstecken sich große Wirtschaftseinheiten hinter der harmlosen Fassade eines Vereins„: Küting und Strauß (FAZ): „Der ADAC ist nicht allein“ (s. u.)!
♦) Es handelt sich um einen Verein der Unternehmerhaftpflicht – Versicherungen(!), die zwar durchaus Arbeitsunfälle erfolgreich reduzieren, aber aufgrund der extremen Berufskrankheiten-Todesfallzahlen (†) ein erhebliches Präventionsversagen zu verantworten haben.
Entwicklungshilfeministerium
Unterstützung von Entwicklungshilfe-Projekten zur Berufskrankheiten-Prävention
Ankündigung einer Bereitschaft zur Mitarbeit wird unter dr.muesch@berufskrankheiten.de erbeten!
gez.: Franz H. Dr. Müsch (Januar 2014)
Literaturhinweis
Blome, O.:
Das Leid und Elend mit den Berufskrankheiten – Zwischenruf: Es besteht Reformbedarf
Arbeit.Leben.Gerechtigkeit. 20. 8. 2015
Bort, G.:
Kommt eine umfassende Reform des Berufskrankheitenrechts?
umwelt.medizin.gesellschaft, 32-35, 4/2016
Küting, P, Strauß, M.:
Der ADAC ist nicht allein
FAZ, S. 18, 17. März 2014
Müsch, F. H:
Berufskrankheiten-Todesfälle
Mit Toten gewinnt man keine Wahlen
Arbeit und Arbeitsrecht 6/15, 353-355
Inhalt:
1 BK-Todesfälle im Jahre (2006-) 2013
2 Arbeitgeberhaftpflicht
Zitat: „…vor allem zur Abgeltung der Haftpflicht der Unternehmer… (E. Ludolph)…“
3 Neue „meldpflichtige “ Berufskrankheiten
4 BK-Dunkelziffern
5 Ausblick und Fazit
Müsch, F. H.:
Berufskrankheiten-Todesfälle – Frieden bewahren!
Arbeit und Arbeitsrecht, 6/2013, 362-364
Themen: „Ablösung der Unternehmerhaftpflicht“ und Sozialwahlen als „Friedenswahlen“