2109 – Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können

 

Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).


Klinische Zuordnung: AngiologieNeurologie – Orthopädie

Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, 185-190

Zitat:

„Ein typisches Beispiel für eine derartige, die HWS gefährdende Tätigkeit ist das Tragen auf der Schulter, wie es für Fleischträger beschrieben wurde (vgl. Müsch, Berufskrankheiten, S.189, m.w.N.).“ Bayerisches Landessozialgericht, L 3 U 287/06, FSB / Urteil vom 13. 11. 2007

 

Hinweis:

Die Veranstaltung „HWS“ des 14. Bonner Orthopädie- und Traumaclubs (14. 3. 2012) ist mit 3 Fortbildungspunkten zertifiziert, obwohl laut Programm die für Ärzte anzeigepflichten Berufskrankheiten (§202 SGB VII) nicht auf der Tagesordnung stehen.

Literatur:

Putz, R.:
Biomechanik der Halswirbelsäule unter besonderer Berücksichtigung der Zwischenwirbelscheiben
Traumatologie aktuell, Band 14, 5-9

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