Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach § 1 SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).
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INTERVIEW MIT DIETER KÖHLER am 11. Oktober 2018
Leserbrief: MedDir a. D. Dr. Müsch| Fr, 12. Oktober 2018 – 00:43
Automobil-Abgase
Als pensionierter Pneumologe und Arbeitsmediziner schätze ich die Meinung des Herrn Kollegen Professor Köhler sehr und möchte anregen, die Automobilabgase in der Umwelt mit den Grenzwerten für inhalative Schadstoffe am Arbeitsplatz zu vergleichen. Ferner stellt sich mir die Frage, wie viele Bus-/Taxifahrer unter Bronchitis (so called „COPD“) und Bronchialkarzinom (vulgo: „Lungenkrebs“) als Berufskrankheit leiden?
Literaturhinweis
Meyer , R.:
WHO stuft Dieselabgase als Karzinogen ein
Deutsches Ärzteblatt, A 1294, 2012
Zitat: “ Eine erhöhte berufliche Exposition gegenüber Dieselabgasen besteht für verschiedene Gruppen im Transportgewerbe (etwa Arbeiter auf Diesellokomotiven oder auf Schiffen) sowie in Bereichen, in denen Dieselgeneratoren eingesetzt werden.“
Cave: In dem Artikel werden Berufskraftfahrer (Taxifahrer, Bus- und LKW-Fahrer etc.) oder auch Straßenbauarbeiter nicht ausdrücklich angeführt, obwohl diese in der Regel mit zum versicherten Personenkreis der Berufskrankheiten-Pflichversicherungen gehören .