Todesfälle p. a.
2008: N = 1 †
Die maßgebliche Zuständigkeit für die Prävention nach dem SGB VII liegt beim Berufskrankheiten-Bundesministerium (BMAS-Abtlg. III/IIIb1).
Klinische Zuordnung:
Dermato-, Gastroentero -, Kardio-, Nephro- und Pneumologie, Orthopädie, Zahnheilkunde
Amtliches Merkblatt:
Müsch, Berufskrankheiten, WVG 2006, S. 117-119
Osteoporose als Berufskrankheit
Juristisch und medizinisch gesehen wird die Verursachungswahrscheinlichkeit einer Osteoporose durch berufliche Fluorexposition im Merkblatt zur BK-Nr. 13 08 nicht eindeutig festgestellt. Unter „Pathophysiologie“ wird dazu ausgeführt: „Die Aufnahme von Fluorverbindungen kann bei der Arbeit sowohl inhalativ als auch perkutan, seltener auch oral erfolgen…Langjährige hohe Fluoraufnahme kann eine Störung des Mineralstoffwechsels verursachen, die zu schweren Knochenschäden, meist i. S. einer Osteosklerose (Knochenfluorose) führt. In seltenen Fällen wird nach chronischer Fluoreinwirkung auch Osteoporose beobachtet.“ (Müsch 2006, S.118, s. o.)
Literaturhinweis
Stoschek, J.:
Osteoporose beim Mann: Strontiumranelat verordnungsfähig
Deutsches Ärzteblatt, A1942, 2012